Erinnert sich noch jemand an Napster oder eMule? Beide Dienste erlaubten es den Nutzern, untereinander digitale Dateien zu tauschen. Meistens handelte es sich um urheberrechtlich geschütztes Material wie Filme oder Musik. Nun stelle man sich vor, dass statt digitaler Musik- oder Filmdateien ganze Objekte runtergeladen werden können. Dieses Szenario ist schon längst nicht mehr unrealistisch. Mit einem 3D-Drucker und einer entsprechenden CAD-Datei lassen sich vielerlei Objekte nachbilden. Darunter können auch patentrechtlich geschützte Objekte sein. 3D-Drucker als Bedrohung für den patentrechtlichen Schutz CAD-Dateien unterscheiden sich in der Struktur nicht von Musik- oder Filmdateien. Letztlich handelt es sich bei jeder Datei lediglich um eine Ansammlung von Bits und Bytes, die problemlos vervielfältigt werden kann. Wie auch Musik oder Filme können CAD-Dateien also – mit welchem Dienst auch immer – über das Internet geteilt werden. Es ist also zu erwarten, dass das Patentsystem genauso durch Downloads unter Druck geraten wird wie zuvor schon die Unterhaltungsindustrie. Zwar ist die Hürde im Falle von CAD-Dateien etwas höher, da diese ohne einen 3D-Drucker für mehrere Tausend Euro wertlos sind, aber allein diese Tatsache dürfte Fälle von Patentrechtsverletzungen durch den Download von CAD-Dateien bzw. die daraus resultierenden gedruckten Gegenstände nicht verhindern. Denn mit derartigen Kopien kann viel Geld verdient werden. Das Problem dabei: Das Patentrecht bietet noch weniger Abwehrmöglichkeiten gegen solche Verletzungen wie das Urheberrecht. Frei erhältliche 3D-Drucker sind also ein potentielles Problem für eines der wichtigsten Elemente unseres Innovation-Systems. Schutzmöglichkeiten unter aktuellen Bedingungen Patente werden in Deutschland vom Deutschen Patent- und Markenamt vergeben und sind Dokumente, die Innovationen oder Erfindungen schützen,die den aktuellen Forschungsstatus in einem Bereich verbessern. Ein Patent erlaubt dem Inhaber, anderen zu verbieten, seine Innovation bzw. Idee zu kopieren, zu verkaufen, zu importieren oder anderweitig zu nutzen. Unter bestimmten Bedingungen ist der Patentinhaber aber gezwungen, sein Patent gegen eine Gebühr zu lizenzieren. Inwieweit eine Kopie eines patentrechtlich geschützten Gegenstandes die Rechte des Patentinhabers verletzt, liegt also auf der Hand. Jede dieser Kopien ist ein potentiell ausfallender Verkauf für den Patentinhaber. Solche Patentrechtsverletzungen zu verfolgen ist schwierig, denn der Patentinhaber müsste erst einmal Kenntnis von der Verletzung erhalten. Dies dürfte schwierig werden, insbesondere, da die Verbreitung von 3D-Druckern auch im privaten Raum in Zukunft zunehmen wird und somit theoretisch eine ähnliche Situation wie bereits mit Napster und Co denkbar ist. Eine andere Möglichkeit wäre es, gegen diejenigen Unternehmen oder Personen vorzugehen, die es “ermöglichen”, eine Patentrechtsverletzung durchzuführen. Denkbare Ziele wären hier die Verkäufer der 3D-Drucker oder aber die Uploader der CAD-Files. Das internationale Patentrecht ermöglicht dies, aber es gibt ein Problem: Eine Voraussetzung hierfür ist es, dass das ermöglichende Unternehmen bzw. die Person einen auf die Verletzung eines bestimmten Patents gerichteten Willen hat. Bei den Herstellern von 3D-Druckern dürfte das nie gegeben sein, aber auch die Uploader dürften nur selten wirklich wissen, dass das Objekt in dem CAD-File einem patentrechtlichen Schutz unterliegt. Schutz der CAD-Datei als Lösung? Wenn das internationale und nationale Patentrecht gegen diese Bedrohung ein wirksames Mittel haben will, könnte es sich das Urheberrecht zum Vorbild nehmen: Der Download einer urheberrechtlich geschützten Datei an sich ist schon eine Urheberrechtsverletzung. Ähnlich könnte man es mit CAD-Dateien halten. Was sich auf den ersten Moment nach einem logischen Schritt anhört, leidet jedoch unter einem Problem: Im Urheberrecht war den meisten Downloadern klar, dass die Datei, die sie gerade runterladen (und in vielen Systemen damit gleichzeitig auch hochladen) urheberrechtlich geschützt ist. Eine gleichrangige Kenntnis davon, welche CAD-Datei ein patentrechtlich geschütztes Objekt enthält, kann von normalen Nutzern kaum erwartet werden. Dennoch würde diese Lösung einen deutlich besseren Schutz gewährleisten als die aktuelle Situation. Bis eine bessere Lösung gefunden ist, wäre dies also ein probates Mittel gegen Patentrechtsverletzungen durch 3D-Drucker. via IFLScience Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter