Der Unkrautvernichter Roundup der Firma Monsanto erfreute sich lange Zeit bei vielen Landwirten großer Beliebtheit. Denn das auf der chemischen Verbindung Glyphosat basierende Mittel gilt als extrem effektiv. Schon bald kamen aber auch die ersten Klagen auf. Immer wieder wurde das Herbizid mit Krebserkrankungen in Verbindung gebracht. Inzwischen wird darüber auch heftig vor Gericht gestritten. So musste der deutsche Bayer-Konzern, der Monsanto vor einiger Zeit übernommen hat, in den USA einige juristische Niederlagen einstecken und wurde zu teilweise drastischen Schadensersatzzahlungen verurteilt. Inzwischen strebt das Unternehmen daher einen milliardenschweren Vergleich mit den Klägern an. In der Europäischen Union ist das Mittel aber weiterhin erhältlich. Verantwortlich dafür ist unter anderem der ehemalige Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU). Dieser stimmte im Jahr 2017 für die Verlängerung der Zulassung, obwohl darüber innerhalb der Bundesregierung keine Einigkeit bestand. Ein sofortiges Verbot ist aus rechtlichen Gründen nicht machbar Dieser Alleingang hat Folgen bis heute. Denn aus europarechtlichen Gründen kann der Einsatz von Glyphosat nun zunächst einmal nicht komplett verboten werden. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) haben nun zwar das endgültige Aus für den umstrittenen Unkrautvernichter beschlossen. Vollständig umgesetzt werden kann dies aber erst ab dem 01. Januar 2024. Dann ist die aktuell noch bestehende EU-Zulassung sowie die sich daran anschließende Übergangszeit abgelaufen. Eine Verlängerung – da hat sich die Bundesregierung diesmal festgelegt – wird es dann nicht mehr geben. Bis dahin werden die Regeln für die Anwendung zudem noch einmal verschärft. So ist die Verwendung in Privat- und Kleingärten zukünftig vollständig verboten. Selbiges gilt für öffentliche Parks und Sportanlagen. Landwirte wiederum müssen vor dem Gebrauch nachweisen, dass alternative Methoden – etwa eine mechanische Unkrautvernichtung – nicht möglich sind. Die Nutzung dürfte daher auch vor dem endgültigen Verbot schon zurückgehen. Umweltschützer fordern noch deutlich weitergehende Vorschriften Einfach auf andere Herbizide umzusteigen, ist zudem nicht für alle Landwirte möglich. Denn auch hier enthält das frisch verabschiedete Gesetzespaket einige Einschränkungen. Betroffen davon sind vor allem landwirtschaftliche Flächen in Naturschutzgebieten. Außerdem gilt es zukünftig einen Mindestabstand von fünf Metern gegenüber Gewässern einzuhalten. Die verschiedenen Interessensgruppen streiten nun darüber, ob es sich dabei um einschneidende Neuregelungen handelt. Die beiden zuständigen Ministerinnen verweisen darauf, dass lediglich fünf Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen betroffen sind. Der Bauernverband wiederum sieht die Existenzgrundlage für zahlreiche Betrieb in Gefahr. Umweltverbände schließlich halten noch viel weitergehende Vorschriften für notwendig. Nur so könne sichergestellt werden, dass die für das Ökosystem so wichtige Artenvielfalt bei den Insekten erhalten bleibt. Es sieht also so aus, als ob uns das Thema auch in der Zukunft noch erhalten bleiben wird. Via: FAZ Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter