Wer erkennt schon am Gesicht genau, wie alt ein Mensch ist? Supermarktkassierer müssen sich auf ihren richtigen Riecher verlassen und liegen so manches Mal daneben. Dann muss zum Beispiel der 25-Jährige beim Kauf einer Flasche Sekt den Ausweis vorzeigen, während die 15-Jährige unbehelligt durch die Kasse spaziert. In einem autonomen Dorfladen in Freckenfeld, Rheinland-Pfalz, übernimmt die Altersprüfung nun die KI, doch bleiben rechtliche Fragen offen.


Überprüft die KI bald beim Einkauf unser Alter?

Personal ist nur selten anwesend

Der kleine Laden in Freckenfeld ist täglich geöffnet, eingecheckt wird mit der Bankkarte, Debitcard oder Girocard. Nur am Samstag und Montag zwischen 6 und 13 Uhr treffen die Kunden dort auf Personal, das die Waren auffüllt und für Fragen zur Verfügung steht. Der Innenraum wird videoüberwacht und ist mit SB-Kassen versehen. Immer mehr Dörfer legen sich einen solchen Laden zu, damit die Einwohner sich nicht für jeden Einkauf mit dem Auto in die Stadt begeben müssen.

Altersbeschränkte Waren befinden sich in einem abgetrennten Raum, der nur mit Personalausweis zu betreten ist. Hierfür müssen die Kunden sich aber zuerst registrieren, zum Einkauf nichtbeschränkter Waren ist das nicht nötig. Zusätzlich fragt das Kassensystem von der Firma Diebold Nixdorf nun bei Kauf von Alkohol und Tabakwaren nach, ob eine Alterserkennung gewünscht ist. Zeigt sich der Kunden einverstanden, scannt die Kamera sein Gesicht und analysiert die Züge mit Hilfe einer KI. Nur, wenn die Person laut Algorithmus alt genug ist, darf sie die fragliche Ware kaufen.


Liegt die KI falsch, drohen hohe Strafen

Die doppelte Absicherung ist aufgrund der rechtlichen Lage nötig: Wenn die KI mit ihrer Einschätzung falsch liegt, drohen hohe Strafen. Könnte der Ladeninhaber allein auf die kameragesteuerte Altersverifizierung verlassen, wäre die Registrierung für den Ü-18-Einkauf nicht mehr nötig und jeder könnte sich anonym im Laden bewegen. Um solche Systeme rechtssicher zu betreiben, müssen neue Gesetze her.

Immerhin gibt es in Bayern seit kurzem einen neuen Zusatz zum Ladenschlussgesetz, dass digitalen Supermärkten unter 150 Quadratmetern Fläche die Öffnung an Sonn- und Feiertagen erlaubt, wenn sich zu diesen Zeiten tatsächlich kein Personal vor Ort befindet. Die KI-Gesichtserkennung hatte der Gesetzgeber allerdings noch nicht auf dem Schirm.

Quelle: t3n.de

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