Cannabis soll in Zukunft vermehrt als Schmerzmittel bei schweren Erkrankungen wie Krebs zum Einsatz kommen. Dafür fordern Apotheker nun eine vollständige medizinische Freigabe für die wirkungsvolle Pflanze. Drüber hinaus werden auch klare Regelungen im Umgang mit medizinischen Cannabis verlangt. Der Forderungskatalog wurde beim Deutschen Apothekertag vorgestellt und auch von der großen Mehrheit verabschiedet. Cannabis als verschreibungspflichtige Arznei Dem Forderungskatalog für den Einsatz von medizinischem Cannabis können drei Grundanforderungen entnommen werden. So muss das Cannabis zu medizinischen Zwecken zur Anwendung kommen. Hier wird Wert auf die pharmazeutische Qualität gelegt. Zudem darf das ärztlich verordnete Cannabis, wie auch verschreibungspflichtige Arznei, nur in Apotheken abgeholt werden. Der dritte Punkt ist, dass ärztlich verordnetes Cannabis von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden soll. Beschlossen wurde der Katalog in der Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker im Rahmen des Deutschen Apothekertages. Die Anforderungen wurden von der großen Mehrheit begrüßt. Krankenkassen sollen verordnetes Cannabis bezahlen An medizinisches Cannabis sind hohe Qualitätsanforderungen geknüpft. Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, erläutert in diesem Zusammenhang, dass die Pflanzen einem kontrollierten Anbau entspringen müssen. Zudem müssen die Qualitätsanforderungen wissenschaftlich fundiert sein. Um stets gleichbleibende Qualität zu wahren, muss der Anbau stets überwacht werden. Das kann beim Eigenanbau durch Patienten nicht gewährleistet werden, so der Experte weiter. Auch sei es unerlässlich, dass die Abgabe ausschließlich durch Apotheken erfolge. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine ordentliche Aufklärung im Umgang mit dem medizinischen Cannabis erfolgt. „Die Kassen müssen verordnetes Cannabis bezahlen. Es darf nicht von der wirtschaftlichen Situation der Patienten abhängen, ob sie Zugang zu einer ärztlich indizierten Therapie mit Cannabis haben oder nicht.“, so Kiefer weiter. Der Einsatz von Cannabis sollte ausdrücklich in exakten Dosierungen stattfinden. Dabei ist es wichtig eine gleichbleibende Qualität der Pflanzen zu erhalten um garantieren zu können, dass das Arzneimittel auch die gewünschte Wirkung entfaltet. Bis zur Legalisierung in Deutschland dürfte noch eine Weile vergehen Während der Konsum von Cannabis in den USA und in den Niederlanden legal ist und hier unter Umständen auch schon Cannabis aus dem Automaten bezogen werden kann, gehört die Pflanze nach dem deutschen Betäubungsmittelgesetz nach wie vor zu den illegalen Suchtmitteln. Im März sorgten die Grünen jedoch für Diskussionen im Hinblick auf die Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Dafür wurde auch eine Gesetzesvorlage verabschiedet. Die Umsetzung der Forderungen der deutschen Apothekerinnen und Apotheker dürften ein erster Schritt in die Richtige Richtung sein. Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter