Viele Konzertbesucher scheinen heute mehr Wert darauf zu legen, ein spektakuläres Video mit dem Smartphone zu drehen als dem eigentlichen Konzert zu lauschen. Diese Aufnahmen liegen aber nicht nur oftmals in einer rechtlichen Grauzone, sondern stören teilweise auch andere Besucher. Diese dürften daher mit Interesse auf ein Patent blicken, das Apple bereits im Jahr 2011 anmeldete und nun zugeteilt bekam. Dabei handelt es sich um spezielle Infrarotstrahler, die beispielsweise bei einem Konzert auf der Bühne angebracht werden können. In die Kameralinse des iPhones wird dann ein entsprechender Sensor integriert, der die Infrarotstrahlen erkennt und dementsprechend die Kamera blockiert und den Smartphone-Nutzer informiert. Das iPhone könnte zum digitalen Museumsguide werden Neben Konzerten könnte die Technologie aber natürlich auch bei weiteren Gelegenheiten zum Einsatz kommen – beispielsweise in Kinos, um das illegale Abfilmen der Leinwand zu unterbinden. Aber auch Museen könnten so ein ohnehin oftmals geltendes Photographierverbot auch tatsächlich durchsetzen – zumindest bei Nutzern des iPhones oder iPads. Gerade in Museen kann die Technik aber auch noch auf andere Weise genutzt werden. Denn mit Hilfe der Infrarotstrahlen kann theoretisch nicht nur die Kamera blockiert werden, sondern es können auch andere Informationen übermittelt werden. So könnte ein entsprechender dezenter Strahler neben einem Ausstellungsstück die dazugehörigen Informationen einer App automatisch abrufen – das iPhone wäre dann so etwas wie ein digitaler Museumsguide. Staatliche Stellen könnten die Technologie missbrauchen Ob Apple die patentierte Technik allerdings jemals tatsächlich zum Einsatz bringen wird, ist noch unklar. Denn die Technik besitzt natürlich auch das Potential auf unerwünschte Weise genutzt zu werden. So könnte die Technologie beispielsweise von Diktaturen genutzt werden, um unliebsame Aufnahmen von Polizeieinsätzen zu unterbinden. Letztlich könnte es daher dazu kommen, dass die Infrarot-Technik gar nicht für den Zweck genutzt wird, für den sie ursprünglich konzipiert wurde. Vielmehr könnte die Technik – ähnlich wie bei dem bereits erwähnten Anwendungsbeispiel in Museen – vor allem zur Übermittlung von Informationen genutzt werden – und so etwa Durchsagen an Bahnhöfen oder Flughäfen ergänzen. Inwieweit dann aber auch Smartphone-Besitzer anderer Hersteller davon profitieren könnten, bleibt abzuwarten. Via: DigitalJournal Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter
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