Forschern der Cambridge University und des Israel’s Weizmann Institute of Science ist ein Durchbruch in der Stammzellen-Forschung gelungen. Den Wissenschaftlern zufolge ist es nun möglich Keimzellen, also Ei- und Samenzelle, aus Hautzellen herzustellen und Nachkommen von nur einem genetischen Elternteil oder von gleichgeschlechtlichen Eltern oder von unterschiedlichen Generationen zu realisieren. Faktisch wäre auch Selbstbefruchtung bei Menschen nun möglich.


Neue Alternative für Nachkommen gleichgeschlechtlicher Paare

Nach umfangreichen Versuchen an Mäusen ist es den Forschern nun gelungen ähnliche Erfolge bei menschlichen Zellen zu erzielen. Als Schlüssel erwies sich dabei die Paarung des SOX17 Gens, welches für die Programmierung von Stammzellen verantwortlich ist und quasi diktiert, welche Körperzellen für welche Organe benötigt werden. Das Verfahren wurde bereits angewendet um Lungen,-Augen und Pankreas-Zellen zu züchten. Die gezielte Manipulation des SOX17 Gens um Keimzellen für neues menschliches Leben entstehen zu lassen, stellt einen neuen Durchbruch in der Stammzellforschung dar. Die Möglichkeit eine Eizelle und Sperma aus den Hautzellen zweier Erwachsener zu herzustellen, lässt theoretisch auch Nachkommen gleichgeschlechtlicher Paare zu. Die ausführliche Studie ist im Online-Journal Cell aufgeführt.


Ethisch moralische Aspekte dürfen hier nicht in den Hintergrund geraten

Der neue Durchbruch in der Stammzellenforschung sorgt allerdings auch für ethisch moralische Bedenken. Bereits im September letzten Jahres äußerte der deutsche Ethikrat vermehrt sich durch immer wieder aufkommende Debatten in der Embryonenforschung und mit der zunehmenden Beschleunigung der Stammzellforschung herausgefordert zu fühlen. Aufgrund der „näher rückenden Möglichkeit des reproduktiven Klonens“, sieht der Ethikrat „zwar keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf“, da das Stammzell- und Embryonengesetz das Klonen verbieten. Allerdings sieht der Rat in diesem Zusammenhang und mit der Frage einhergehend inwieweit Keimzellen, die aus Körperzellen wie etwa Haut erzeugt werden, für die Fruchtbarkeitsbehandlung zum Einsatz kommen können, deutlichen „Klärungsbedarf“. Es gilt dabei auch die Gelegenheit beim Schopfe zu packen und thematisch passende Rechtsbegriffe präziser zu definieren. In den Fokus rückt hier vornehmend der Begriff „Embryo“, der in seiner bisherigen Definition nicht mehr mit dem ingenieursmäßigen Schöpfungspotential der Biomedizin mit der Lektüre von Stammzell- und Embryonenschutzgesetz vereinbar ist.

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