Eigentlich hatte sich die Weltgemeinschaft bereits im Jahr 2009 auf konkrete Regelungen geeinigt, um alte Containerschiffe fach- und umweltgerecht zu entsorgen. Doch die sogenannte „Hong Kong Convention“ tritt erst in Kraft, wenn sie von 15 Staaten ratifiziert wird, die mindestens 40 Prozent der weltweiten Handelsflotten-Tonnage repräsentieren. Letzterer Wert wurde bisher nicht erreicht. Die Folge: Die sogenannten Schiffsfriedhöfe in Alang (Indien), Gadani (Pakistan) und Chittagong (Bangladesch) haben weiterhin Hochbetrieb. Dort allerdings werden die Schiffe ohne Rücksicht auf Umweltschäden und die Sicherheit der Arbeitskräfte zerlegt. In der Europäischen Union ist die Rechtslage aber eigentlich klar. Denn eine eigene Richtlinie regelt, dass alte Containerschiffe nur in zertifizierten Einrichtungen entsorgt werden dürfen. Das Problem: Dort erhalten die Reedereien rund zwei Millionen Euro weniger für ihr altes Schiff als wenn sie es auf einen der Schiffsfriedhöfe bringen. Dies sorgt dafür, dass immer wieder versucht wird, die Vorschriften zu umgehen. Bild: anil c patel, CC BY-SA 3.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0>, via Wikimedia Commons NGOs recherchieren und reichen die Ergebnisse an die Justiz weiter Für die Justiz ist es aber gar nicht so einfach, entsprechende Verstöße zu ahnden. Denn die Schiffe werden nicht auf direktem Weg nach Südostasien exportiert. Stattdessen werden aussortierte Schiffe zunächst an Zwischenfirmen verkauft, die für einen neuen Namen und eine neue Beflaggung sorgen. Außerdem sorgen sie für einen gewissen zeitlichen Abstand zwischen Aussortierung des Schiffs und Ankunft auf dem Schiffsfriedhof. Je mehr solche Firmen dazwischen geschaltet werden, desto schwieriger ist es, Verstöße nachzuweisen. Die Nichtregierungsorganisation Shipbreaking Platform hat sich in den letzten Jahren allerdings der Thematik angenommen und entsprechende Recherchen durchgeführt. Die Ergebnisse wiederum werden an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet. Dort wird die Problematik inzwischen durchaus auch weiterverfolgt. So haben im vergangenen Jahr bei zwei Hamburger Reedereien Durchsuchungen stattgefunden. In einem davon unabhängigen Fall kam es nun tatsächlich erstmals zu einer Anklage. Das finale Urteil steht aber noch aus. Hunderte Arbeiter haben ihr Leben verloren Rein rechtlich handelt es sich bei der illegalen Entsorgung von Containerschiffen um einen Verstoß gegen das Abfallverbringungsgesetz. Was zunächst einmal nicht besonders dramatisch klingt, kann vor Gericht durchaus erhebliche Strafen nach sich ziehen. Möglich sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Wie hart die Strafen tatsächlich ausfallen werden, lässt sich aktuell aber nur schwer abschätzen. Auch die Hamburger Justiz spricht von einem „Pilotverfahren“. Ein Kavaliersdelikt ist die illegale Entsorgung von Containerschiffen allerdings nicht: Den Angaben der NGO Shipbreaking Platform zufolge sind in den letzten dreizehn Jahren bei den illegalen Recycling-Arbeiten mindestens 430 Arbeiter ums Leben gekommen. Verantwortlich dafür sind vor allem die miserablen Arbeitsbedingungen vor Ort. So wird dort teilweise barfuß und in direktem Kontakt mit giftigen Abfallstoffen gearbeitet. Im Idealfall sorgen die Ermittlungen der Justiz nun dafür, dass das illegale Beaching zumindest deutlich seltener vorkommt als in der Vergangenheit. Via: Handelsblatt Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter
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