Bisher werden die Bilder von Überwachungskameras erst im Zuge von strafrechtlichen Ermittlungen ausgewertet. Passiert also beispielsweise ein Raubüberfall, wird anschließend geschaut, ob es in der Umgebung Kameras gab und wer darauf zu sehen ist. Die Sicherheitsbehörden träumen allerdings schon länger davon, die Bilder auch in Echtzeit auswerten zu können. Theoretisch ist dies bereits heute möglich. Allerdings ist es sehr ineffizient, vor jeden Bildschirm einen menschlichen Sicherheitsbeamten zu setzen, der nach verdächtigen Gesichtern Ausschau hält. Daher soll nun Software zum Einsatz kommen. Wie Dr. Emily Haber, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, auf eine Kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Andrej Hunko bestätigte, werden die ersten entsprechenden Tests zeitnah am Berliner Südkreuz beginnen. Das System schlägt Alarm sobald eine Übereinstimmung erkannt wird Die Software soll in der Lage sein, Gesichter auf den Bildern der Überwachungskamera zu erkennen und automatisch mit einer Datenbank abzugleichen. In dieser können sich beispielsweise zur Fahndung ausgeschriebene Personen befinden. Der Abgleich verläuft automatisch und von den vorbeigehenden Menschen unbemerkt. Stellt die Software eine Übereinstimmung fest, schlägt sie Alarm und menschliche Mitarbeiter überprüfen die verdächtige Person. Bisher ist allerdings nicht bekannt, welche Software für die Analyse der Überwachungsbilder genau genutzt werden soll. In der nun angekündigten Testphase werden allerdings noch keine echten Datenbanken zum Einsatz kommen. Vielmehr erfolgt der Abgleich mit Bildern von Freiwilligen. Bei der automatisierten Erfassung von Kennzeichen gibt es bereits Einschränkungen Erst im Anschluss an die Testphase soll dann entschieden werden, ob die Technik zukünftig tatsächlich genutzt wird, um die Bilder der Überwachungskameras automatisiert auszuwerten. Datenschützer haben allerdings bereits Bedenken angemeldet und sehen das Prinzip der Datensparsamkeit gefährdet. Sollte das BKA die Technologie also tatsächlich zum Einsatz bringen, dürfte es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen. Im Fall der automatisierten Erfassung und Auswertung von Autokennzeichen hatte das Bundesverfassungsgericht die Technologie für zulässig erklärt, allerdings nicht flächendeckend und dauerhaft. Vielmehr muss sich der Einsatz der Technik an einem bestimmten Ort konkret begründen lassen – etwa weil ein Bankräuber mit dem Auto auf der Flucht ist. Eine ähnliche Regelung wäre auch für die automatisierte Gesichtserkennung denkbar. Via: Handelsblatt Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter
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