Umweltschutz und Landwirtschaft werden oftmals als Konkurrenz wahrgenommen. In Wahrheit besteht aber vielmehr eine nicht unerhebliche Abhängigkeit. Denn rund achtzig Prozent der in Deutschland angebauten Nutzpflanzen sind auf die Arbeit von natürlichen Bestäubern angewiesen. Die Landwirte haben daher durchaus ein Interesse an einem effektiven Insektenschutz. Auf der anderen Seite werden viele unbebaute Flächen heute von Bauern bewirtschaftet. Ohne sie wird es also keinen nachhaltigen Umwelt- und Insektenschutz geben. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung nun ein neues Gesetzespaket verabschiedet, dass für einen langfristigen Schutz der heimischen Insektenpopulationen sorgen soll. Federführend verantwortlich war Umweltministerin Svenja Schulze von der SPD. Aber auch Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) war an dem Projekt beteiligt. Umgesetzt werden sollen die Maßnahmen noch vor der Bundestagswahl im Herbst.
Eine Honigbiene entfernt sich von einer Blüte


Auf drei Gebieten soll es zu wichtigen Veränderungen kommen

Die neue Insektenschutz-Strategie beruht im Wesentlichen auf drei Pfeilern:

1. Mehr Schutzgebiete: Zukünftig soll es deutlich leichter werden, Flächen zum Naturschutzgebiet zu erklären. Auf diese Weise könnten Weiden, Streuobstwiesen, Grasflächen und weitere ökologisch wertvolle Ökosysteme unter besonderen Schutz gestellt werden. Dort ist dann beispielsweise der Einsatz von insektenschädlichen Bioziden nur in Ausnahmefällen erlaubt.


2. Weniger Lichtverschmutzung: Besonders nachtaktive Insekten leiden unter den zahlreichen menschengemachten Lichtquellen. Denn dadurch kann der natürliche Tag-Nacht-Rhythmus durcheinander geraten – was tendenziell zu sinkenden Populationen führt. Zukünftig sollen daher verstärkt Maßnahmen ergriffen werden, um die Belastung zu reduzieren. Möglich ist dies etwa mithilfe von Straßenlaternen mit Bewegungsmeldern.

3. Glyphosat steht vor dem Aus. Die Zulassung für den umstrittenen chemischen Unkrautvernichter läuft in der Europäischen Union im nächsten Jahr aus. Eine Verlängerung kann aber nicht ausgeschlossen werden. Deutschland will daher strengere Vorschriften erlassen. Auf geschützten Flächen wird der Einsatz zunächst stark reglementiert. Ab dem Jahr 2024 ist dann ein vollständiges Verbot geplant.

Betroffene Landwirte sollen Ausgleichszahlungen erhalten

Von den Auswirkungen der neuen Maßnahmen dürften auch zahlreiche Landwirte betroffen sein. Denn wenn ihre Felder in den neu ausgewiesenen geschützten Flächen liegen, kann es sein, dass sie auf die deutlich aufwändigere mechanische Unkrautvernichtung umsteigen müssen. Lange Zeit gab es daher vor allem in der Unionsfraktion erheblichen Widerstand gegen das neue Gesetzespaket. Gelöst werden konnte das Problem dann allerdings durch zusätzliches Geld. So wurden insgesamt 65 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um betroffenen Landwirten mit Ausgleichszahlungen unter die Arme greifen zu können. Ganz unumstritten ist diese Summe allerdings nicht. So halten die Grünen und die Linkspartei die Entschädigungen für deutlich zu hoch. Die FDP wiederum sieht dennoch eine zu starke Belastung der Bauern. In den nächsten Jahren dürfte sich zeigen, ob die Maßnahmen zum Insektenschutz tatsächlich die gewünschte Wirkung entfalten.

Via: DLF

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