Missbräuchliche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen, in denen es um horrende Streitwerte geht, sind vielen seit Langem ein Dorn im Auge. Mit einem neuen Gesetz, das von der Bundesregierung geplant ist, soll damit nun bald Schluss sein. Bereits vor einiger Zeit hatte die Bundesregierung mit einem Gesetzeszusatz versucht, diesen Abmahnanwälten und den teils dubiosen Methoden Einhalt zu gebieten und die Abzocke einzudämmen.


Der § 97a zum Urheberrechtsgesetz (UrhG) sollte die Kosten für eine Abmahnung auf 100,- Euro begrenzen. Dieses sollte zumindest bei einfachen Fällen ohne besondere Bedeutung gelten. Allerdings wurde diese Vorschrift durch die Landgerichte München und Köln dermaßen eng ausgelegt, das sie so gut wie nie zur Anwendung kam. Das war Wasser auf die Mühlen der Abmahn-Industrie, die fortan ihre Textbausteine und Serienbriefe in soweit abänderte, dass sie auf die angebliche Streitwertpraxis des LG Köln Bezug nahm.


Anwälte sollen nur noch 83,54 Euro je Abmahn-Schreiben einnehmen können

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat schon vor Monaten ihre Verärgerung über die fortbestehende Abmahn-Abzocke kundgetan. Nun wurde ein Referentenentwurf erstellt, der für eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes und des Gerichtskostengesetzes (GKG) sorgen soll. In § 49 I GKG soll in der Zukunft klargestellt werden, das der Streitwert bei Urheberrechtsverletzungen 500,- Euro beträgt. Voraussetzung dafür soll sein, dass der Verletzer dabei als Verbraucher agiert und nicht durch ein rechtskräftiges Urteil, einen Vertrag oder eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung verpflichtet wurde. Es wurde ausgerechnet, dass Abmahn-Anwälte somit nur noch 83,54 Euro für ihre „Dienstleistung“ berechnen dürfen. Somit scheint der Abmahn-Spaß für die Anwälte wohl vorbei, da diese „Entlohnung“ wohl kaum die Transaktionskosten für Abmahnanschreiben decken werde. Dies wär ein erster Erfolg für die Bundesregierung.

Abmahn-Abzocke und Drohungen können über Schadenersatzforderungen aufrecht erhalten werden

Mit dem aktuellen Referentenentwurf geht man einen weiteren Schritt in die richtige Richtung. Jedoch bedarf es noch einiger weiterer Schritte, um den Abmahn-Abzockern endlich ihr Geschäft zu vermiesen. Privates Raubkopieren bleibt noch immer illegal, soll fortan aber nicht mehr durch überteuerte Abmahnungen abgestraft werden können. Sowohl die Schwere der Rechtsverletzung als auch die Komplexität des Einzelfalls sollen keinen Einfluss auf die Höhe der erlaubten Abmahngebühr haben. Trotz dieser Änderung stehen den Abmahn-Kanzleien noch Möglichkeiten zur Verfügung, den Nutzern Angst einzuflößen und Sie zu horrenden Zahlungen zu „nötigen„. Um dieses zu erreichen, bauen sie aus teilweise überzogenen Schadenersatzschätzungen einiger Landgerichte eine Drohkulisse auf. Diese soll die Nutzer zu schnellen Zahlungen pauschaler Beträge animieren, die als Gesamtlösung bestehend aus Schadenersatzsumme und Abmahnkosten angepriesen werden.

User sollen vorsichtig mit Abmahnschreiben umgehen

Den Usern ist empfohlen, vorsichtig mit Abmahnschreiben umzugehen und den Abmahn-Kanzleien mit mehr Rückgrat gegenüberzutreten. Zunächst einmal gilt es, diese Schreiben nicht einfach nur zu überfliegen oder gar einfach in die Ecke zu legen. Wichtig ist es, sie auf den Inhalt hin zu prüfen. Zudem sollte die von den Abmahn-Abzockern begehrte Unterlassungsunterklärung optimalerweise unter Protest gegen die angezeigte Kostenlast abgegeben werden. Generell ist zu sagen, dass sich im Internet einige Stellen finden, bei denen sich weitere Auskünfte zum Verhalten bei solchen Abmahn-Anschreiben finden lassen. Auch wenn mit dem neuen Gesetz einige Änderungen eintreten, die den Abmahn-Anwälten das Leben erschweren, wird man dem Ganzen wohl keinen endgültigen Riegel vorschieben können.

Quelle

5 Kommentare

  1. weisserteufel

    24. April 2012 at 10:23

    Hi,
    meine Tochter wurde auch Opfer eines Abzockeranwalts.
    Sie bekam ein Manhschreiben über 170,00€.
    Da sie die Seite um die es ging nie besucht hat geschweigedenn von da was downgeloadet hat bin ich mit diesem Schreiben direkt zur Polizei und habe Strafanzeige gestellt.
    Nach einigem Nachforschen fanden wir heraus dass dieser „Feine Herr“ bei so ziemlich allen Staatsanwaltschaften ein Betrugsverfahren am laufen hat.
    Wir haben das ganze auch der regionalen Presse weitergegeben, die nach ihren Nachforschungen einen Artikel darüber verfasst haben.
    Der Rat den mir sie eine Staatsanwältin gegeben hat war: Erst reagieren wenn ein Schreiben vom Amtsgericht kommt.
    Ich weiß nicht ob es für jeden einsetzbar ist, aber wir haben seither nichts mehr von dem „Anwalt“ gehört

  2. Trends der Zukunft

    24. April 2012 at 13:47

    Vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht!

  3. Earthling

    30. April 2012 at 00:08

    @weisserteufel:
    Mich würde es sehr interessieren wie die Anzeige lautete.
    Verleumdung, Betrug,…bei was zuckt der Anwalt?

  4. Gerd Götz

    3. September 2012 at 19:14

    Guten Tag zusammen,
    ich vertrete als Rechtsbeistand Klagen gegen Abmahnanwälte und Anwälte mit sittenwidrigen Forderungen. Dieses bundesweit.
    Ich klage gegen Inkassounternehmen und Anwälte, ob von der Telekom oder von Versicherungen. Ich benötige hierzu einige Ihrer Daten um vor dem BGH auftreten zu können.
    Weitee Informationen nur über Mail. Ein persönliches Treffen ist garantiert.
    MfG Gerd Götz / Rechtsbeistand

  5. GeilesFlittchen

    4. September 2012 at 17:34

    Ich verstehe bis heute nicht wieso man sowas nicht in Schulen unterrichten kann. Sowas wäre in einer Schulstunde abgeklärt und ne Menge Abzocke wäre dadurch schonmal verhindert.
    Generell find ich es erschreckend wieviele Menschen tatsächlich noch auf diese Abmahnschreiben hereinfallen, ich meine das Thema ist doch schon Jahrelang immer mal wieder in den Medien und wer auch nur mit ein wenig Sachverstand an sowas rangeht anstatt sofort Impulsiv zu handeln, der hat damit keine Probleme.

    Natürlich bleibt das Problem weiterhin bestehen, und es sollte was dagegen unternommen werden, aber jüngere Menschen sollten meiner Meinung nach in der Schule über genau solche Sachen aufgeklärt werden.

    Wie in dem Beitrag von „weisserteufel“ geschildert ists richtig. Nicht bezahlen. Nicht reagieren. Und zwar überhaupt nicht reagieren, kein Nachfragen, kein beschweren, einfach ignorieren.
    Das einzige was wirklich zählt sind amtliche Schreiben vom Gericht.

    Generell wie überall gilt, erst sich informieren, dann handeln. Es gibt mitlerweile wirklich genug für den Laien verständliche Gesetzeserläuterungen zu nahezu allen Themen. Was einem seine Nachbarn oder Freunde erzählen ist meist der letzte Dreck, auch wenn man diese Menschen vlt mag, aber wieso sollte ich wenn es um Gesetze geht nicht einfach die Gesetze lesen anstatt Herr Müller von der Fleischtheke zu fragen???

    Trotz allem, Verbraucherschutz geht vor, man sollte was dagegen tun, auch im Bezug auf Bürger die eben aufgrund ihrer Lebensumstände nicht auf moderne Medien zugreifen können.

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