Was sind eigentlich Gefahrstoffen und worin unterscheiden sie sich? Grundsätzlich sollte der Umgang mit Gefahrstoffen gemieden werden, doch vor allem in der Industrie ist ein Umgang mit entsprechenden Substanzen unumgänglich. Für den Umweltschutz und die Sicherheit ist ein vorausschauendes und sicheres Handling mit Gefahrstoffen sehr wichtig. Dazu gehören ein entsprechende Deklarierung und besondere Regeln bei der Lagerung sowie beim Transport. Was sind Gefahrstoffe? Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) können Gefahrstoffe folgende Eigenschaften haben: Es handelt sich um gefährliche Stoffe und Gemische Es handelt sich um explosionsfähige Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die von der Herstellung aus 1) oder 2) stammen Stoffe und Gemische, die aufgrund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten gefährden können. Stoffe mit einen Arbeitsplatzgrenzwert Mögliche Auswirkungen von Gefahrstoffen auf Mensch, Tier und Umwelt In der Gefahrstoffverordnung wird zwischen pysikalischen Gefahren, Gesundheitsgefahren Umweltgefahren und weiteren Gefahren unterschieden. Unter physikalischen Gefahren werden vor allem Stoffe, Gemische oder Substanzen gemeint, von denen eine Brand- oder Explosivgefahr ausgeht. Stoffe mit Gefahren für die Gesundheit sind in der Regel toxisch oder auch ätzend. Stoffe oder Stoffgemische mit Umweltgefahren könnten vor allem Gewässer akut oder langfristig gefährden. Schädliche Stoffe für die Umwelt sind beispielsweise Schwermetalle wie Blei oder auch aromatische und leichtflüchtigeKohlenwasserstoffe. Das Handling von Gefahrstoffen Grundsätzlich wäre es sinnvoll, die Verwendung Gefahrstoffen aufgrund der potentiellen Gefahren zu meiden. Viele Unternehmen und auch Branchen sind jedoch auf den täglichen Umgang mit Gefahrstoffen angewiesen. Aus diesem Grund muss es klare Regelungen für den Umgang mit Gefahrstoffengeben, welche den höchsten Sicherheitsstandards genügen. Die Deklarierung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe Für einen sicheren Umgang müssen Gefahrstoffe eindeutig deklariert werden. Aus diesem Grund werden Gefahrstoffe nach Gefahrklassen und -kategorien eingeteilt. Die Klassifizierung erfolgt nach den international anerkannten GHS-System. Behälter, Gebinde oder auch Räume werden mit Schildern ausgestattet, um die Gefahr kenntlich zu machen. Für den Transport von Gefahrstoffen gelten dabei besondere Kennzeichnungspflichten. Die Gefahren Klassen geben an, ob von dem Stoff oder Gemisch eine physikalische Gefahr eine Gefahr für die Gesundheit des Menschen oder auch eine Gefahr für die Umwelt ausgeht. Die sogenannten H-Sätze beschreiben die Art der Gefahr und die P-Sätze geben entsprechende Sicherheitshinweise. Beispielbild für Chemikalienschränke Die Lagerung von Gefahrstoffen Bei entzündbaren oder auch gewässergefährdenden Stoffen gelten besondere Bedingungen für die Lagerung. Zum Schutz für das Grundwasser müssen betreffende Stoffe durch Auffangwannen gesichert werden, um bei Problemen (wie z.B. Auslaufen) abgesichert zu sein. Auffangwannen werden überall dort verwendet, wo Treibstoffe, Lacke, Säuren oder auch Laugen eingesetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass in Wasserschutzgebieten die gesamte Lagermenge aufgefangen werden können muss. Bei der Lagerung muss außerdem berücksichtigt werden, dass die Werkstoffe eine gesicherte Verträglichkeit vorweisen und korrosionsbeständig sind. Bei renomierten Unternehmen wie KAISER+KRAFT gibt es beispielsweise Auffangwannen und andere passende Produkte für Gefahrstoffhandling, wie etwa auch Chemiekalienschränke. Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Allgemein sollte der Umgang mit Gefahrstoffen entweder gemieden oder auf ein Minimum reduziert werden. Gegebenenfalls sollten auf Arbeit Schutzanzüge verwendet werden, um das Gesundheitsrisiko für die Arbeitskräfte gering zu halten. Wenn Beschäftigte mit entsprechenden Stoffen arbeiten, dann müssen sie nach einen Nachweis der Sachkunde im Vorfeld belehrt und unterwiesen werden. Gefahrstoffe – Fazit Von Gefahrstoffen kann eine Gesundheitsgefahr, eine Umweltgefahr, eine physikalische Gefahr oder auch eine „andere Gefahr“ wie zum Beispiel die Schädigung des Ozonlochs ausgehen. Für eine ordnungsgemäße Lagerung und auch den entsprechenden Umgang dieser Stoffe ist eine klare Klassifizierung und Deklarierung essentiell. Bei Unsicherheiten im Umgang kann auch die Gefahrstoffverordnung herangezogen werden. Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter
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