Wird jeder demnächst sein eigenes autonomes Auto haben, das ihn bei Bedarf bequem von A nach B kutschiert? Eher nicht, so die Ansicht vieler Experten. Als vor ungefähr 100 Jahren die Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor die Welt eroberten, wandelte sich der gesamte Umgang mit der Mobilität, nicht nur ein Teil davon. Kutschen wurden nicht einfach mit einem Motor versehen oder Straßennetze unbearbeitet übernommen. Nein, ein evolutiver Technik-Schritt geht stets Hand in Hand mit ganzheitlichen Veränderungen – und so wird es auch diesmal geschehen. Autonomes Fahren verändert die Mobilität von Grund auf Das »Betreute autonome Fahren« als Zukunftsmodell Es entsteht mit hoher Wahrscheinlichkeit ein ganz neues Verkehrssystem, kein einfaches Upgrade des Bestehenden. Man könnte es »Betreutes autonomes Fahren« nennen oder auch: »Fahrerloser Passagiertransport«. Der kalifornische Verkehrsexperte Daniel Sperling erwartet Shuttles oder Taxis als eine wichtige Säule der neuen Mobilität, neben der Elektrifizierung und verschiedenen On-Demand-Modellen. Tesla-Chef Elon Musk propagiert schon seit Jahren seinen Kunden, dass sie demnächst ihre Autos regelmäßig verleihen werden. Dann wird einfach der Autopilot eingeschaltet, der Gast setzt sich in die Kabine und der Wagen erledigt den Job, um zum Abschluss treu zurückzukehren. Musk glaubt also nicht mehr so recht an das Konzept des alleingenutzten Privatautos, sieht eher eine Art »Sharing Community« entstehen – allerdings gegen finanzielle Kompensation, nicht aus Herzensgüte. Die eine Million Robotaxis, die nach Musks Vorstellungen 2020 auf den Straßen fahren sollten, haben sich allerdings bei weitem nicht bewahrheitet. Vielleicht braucht es bis dahin noch ein paar Jahre, wer weiß? Neues Gesetz zum autonomen Fahren in Deutschland Im Mai gab es eine deutsche Gesetzesnovelle zum autonomen Fahren, die den rechtlichen Rahmen für autonome Flotten steckt. Sie legt fest, dass es einen »zulässigen Betriebsbereich« geben muss, also eine Fahrplanlinie oder ein festgelegtes Gebiet, das per Geofencing scharf umgrenzt ist. In diesem Betriebsbereich dürfen zum Beispiel Shuttles, People Mover oder Hub2Hub-Verkehre bewegen, also Angebote, die sich nach akuter Nachfrage richten und entweder Personen oder Güter befördern. Ganz ohne technische Aufsicht kommen diese Flottensysteme nicht aus, Menschen stehen letztendlich immer in Verantwortung für die Technik. Der Gesetzentwurf sieht eine Fernüberwachung vor, die bei Problemen und nicht vorhergesehenen Situationen direkt Maßnahmen ergreift. Die fahrerlosen Fahrzeuge sollen bei Unsicherheiten einen möglichst risikolosen Zustand herstellen und gleichzeitig Rücksprache mit ihrer menschlichen Aufsicht halten. Unbekannte Hindernisse könnten beispielsweise eine solche Situation auslösen oder wenn das Fahrzeug generell etwas nicht genau erkennt. Absehbar ist schon jetzt: Die Technik wird auf maximale Vorsicht programmiert und kann so zumindest in der Theorie, zu einem wertvollen Unfallverhüter werden. Quelle: heise.de Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter
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