Segen oder Fluch? Die Gentechnik steht im Kreuzfeuer wissenschaftlicher Diskussion, doch eines ist klar: Das regelmäßige Schreddern und Vergasen von männlichen Hühnerküken kurz nach dem Schlüpfen gehört zu den Abgründen unserer Zivilisation. Stehen wir besser da, wenn wir das Eine durch das Andere ersetzen und nur noch die Entwicklung weiblicher Küken zulassen?


Wenn nur noch weibliche Hühner geboren werden, muss man die kleinen Hähne nicht mehr töten.

Männliche Embryonen sterben von selbst ab

Die Forscher der israelischen Agrarforschungsorganisation Volcani Center möchten ihre Erfindung in den nächsten zwei Jahren zur Marktreife bringen, um das Bruderhahnproblem ein für alle Mal zu lösen. Sie verändern Legehennen per Genome-Editing so weit, dass sich nur noch ihr weiblicher Nachwuchs im Ei weiterentwickelt. Die Männchen sterben von alleine ab. Der Nachwuchs selbst ist nicht genetisch verändert, betonen die Wissenschaftler, er entwickelt sich ganz normal. Dieses Vorgehen soll nicht nur viel Tierleid ersparen, sondern auch Geld, Energie und Platz. Die Tötung eines männlichen Hühnerkükens kostet immerhin etwa 1 Dollar – das sind bei Milliarden Tötungen pro Jahr Unsummen.

Männliche Küken seit 2022 in Deutschland geschützt

Auch die Alternative, auf technischem Weg ins Ei zu schauen und die männlichen Embryos weit vor dem Schlüpfen auszusortieren, ist enorm aufwändig und teuer. Bliebe also nur noch, die Hähne schlüpfen zu lassen und als sogenannte Bruderhähne aufzuziehen, wie es zum Beispiel das deutsche Gesetz seit Anfang 2022 verlangt. Getötet werden dürfen diese Hähne nur noch zum Zwecke der Futtergewinnung, was sicherlich niemanden abhält, die Küken ins Ausland zu schaffen und dort zu vergasen. Demnächst soll die Tötungspraxis auf der gesamten EU-Ebene verboten sein, um diese Umschiffungspraxis zu verhindern, aber was bleibt den Züchtern als Lösung?


Die gentechnische Veränderung wäre die Lösung, zum Wohle der Tiere und der Umwelt. Doch das Genome Editing ist rechtlich und moralisch stark umstritten, die Verwendung gentechnischer Organismen zum Zwecke der Lebensmittelherstellung in der EU sogar verboten – bis auf wenige Ausnahmen. Gesetze lassen sich ändern, und Moral ist, zumindest in Teilen, Auslegungssache.

Quelle: derstandard.at

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