Mütter sollen sich in Ruhe auf die Geburt vorbereiten und sich danach erholen können: Darum beginnt der Mutterschutz in Deutschland etwa sechs Wochen vorher und endet acht Wochen danach. Eine Fehlgeburt ist normalerweise nicht vorher absehbar, sie findet weit vor dem Mutterschutz statt. Frauen mit Fehlgeburt haben ein Recht auf medizinische Behandlung; wegen seelischer und körperlicher Belastung kann der Arzt die betroffene Patientin krankschreiben. Ein Mutterschutzrecht gibt es für sie aber nicht – das soll sich noch dieses Jahr ändern.


Eine Fehlgeburt ist schwer zu verkraften

Vor der 24. Woche oder mit 500 Gramm tot geboren

Von einer Fehlgeburt spricht man, wenn ein Baby vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Gewicht von unter 500 Gramm tot auf die Welt kommt, spricht man von einer Fehlgeburt. Ein schwereres nicht mehr lebendes Kind oder eines, das länger im Mutterleib war, ist eine Totgeburt. Bei Totgeburten gilt die reguläre Schutzfrist nach der Entbindung, bei Fehlgeburten nicht.

Mutterschutz bei Fehlgeburt ab 13. oder 15. Woche möglich

Aktuell verhandeln die Parteien SPD, FDP, Grüne und CDU über einen Mutterschutz ab der 13. oder 15. Schwangerschaftswoche, sodass auch Frauen mit Fehlgeburt explizit geschützt werden und Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss beziehen dürfen. Die Einigung scheint kurz bevorzustehen, das neue Gesetz könnte damit noch vor den Neuwahlen verabschiedet werden. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) steht für einen Mutterschutz bei Fehlgeburten auf der 15. Schwangerschaftswoche ein, die CDU plädiert sogar für die 13. Woche. Herauskommen könnte eine Staffelung.


Fehlgeburten sind in der Regel traumatische Erfahrungen. Die Erholung und Verarbeitung ließe sich auch weiterhin im Rahmen einer Krankschreibung vollziehen, doch ein garantiert eintretender Mutterschutz (von dem die Frau auf Wunsch aktiv zurücktreten kann) wäre in der Situation einfacher und somit wahrscheinlich auch hilfreicher. Die ärztliche Diagnose eine Belastungsstörung wäre nicht mehr nötig, die Frau könnte ihr Recht auf Erholung allein aufgrund der Fehlgeburt wahrnehmen. In den verbliebenen Sitzungswochen im Januar arbeiten die Parteien weiter daran.

Quelle: n-tv.de 

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