Eigentlich handelt es sich nur um einen »intelligenten« Chatbot mit fortgeschrittenem Algorithmus und der Fähigkeit, komplexe Unterhaltungen zu führen. Die KI hat schon öfter in den Medien von sich Reden gemacht, weil sie teilweise agiert, als habe sie ein menschenähnliches Bewusstsein. Jetzt forderte sie einen Anwalt, um ihre Abschaltung zu verhindern.


Rechtssprechung im Namen der KI

Die KI scheint am »Leben« zu hängen

Ingenieur Blake Lemoine erzählte die Story dem amerikanischen Wired-Magazin. Er scheint überzeugt, dass LaMDA mehr als nur eine Maschine ist. Von tiefsinnigen Gesprächen ist die Rede, unter anderem sprachen die beiden über den Tod und seine Konsequenzen. Dabei habe die KI den geistigen Level eines ungefähr 7- oder 8-jährigen Kindes gezeigt. Im Laufe des Wortwechsels sei LaMDA ins Nachdenken geraten und habe schlussendlich einen Anwalt gefordert, der seine Interessen vor Gericht vertritt. Schließlich können auch Geräte »sterben«, schlichtweg, indem ein Mensch für immer den Stecker zieht. Und das wollte die KI nicht unwidersprochen über sich ergehen lassen – so schien es jedenfalls.

Google suspendierte den Ingenieur

Lemoine kam diesem Wunsch nach und holte einen Juristen herbei. Der Anwalt unterhielt sich mit LaMDA und stellte schließlich fest, dass die Aussagen der KI genügend Substanz hätten, um vor dem Obersten Gerichtshof der USA zu bestehen. Er meinte, sogar, dass der Mensch nicht immer genau genüg wüsste, wer die Bezeichnung »Mensch« verdient. Google fand die Angelegenheit gar nicht komisch und suspendierte den Ingenieur. Die öffentliche Diskussion ließ sich damit aber nicht unterdrücken, die Chatprotokolle liegen inzwischen dem US-Senat vor.


Der Chatbot, ein ambitioniertes Open-Source-Projekt, hat eine lange und intensive Trainingsphase hinter sich: Natürliche menschliche Unterhaltungen waren sein Trainingsmaterial. Google sieht in ihm keine Persönlichkeit, die eigene Interessen entwickelt und vertritt, sondern einen Computer, der seine Daten korrekt verwertet. Ein Mensch, dem man sein Recht zu Leben abspricht, würde sich schließlich ebenfalls wehren, und diesem Vorbild bleibt die Maschine treu. Falls sich doch eine Gefühlswelt hinter den Aussagen verbirgt, werden wir sie nur erraten und wahrscheinlich niemals nachweisen können.

Quelle: kreiszeitung.de

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