Das Leben der Trappistenmönche ist klar geregelt und unterteilt sich hauptsächlich in Beten, Lesen und Arbeiten. Traditionell fällt unter den letzten Punkt auch die Herstellung von Nahrungsmitteln – etwa Gemüse, Brot, Käse oder auch Bier. Das sogenannte Trappistenbier hat inzwischen weltweit Bekanntheit erlangt und ist markenrechtlich geschützt. Nur Bier, das von Mönchen in einem Trappistenkloster gebraut wurde, darf diese Bezeichnung tragen. Die Brauanlagen haben sich daher zu einer attraktiven Einnahmequelle für die Klöster gemausert. Die Trappistenabtei Rochefort beispielsweise setzt mit dem Verkauf von Bier jährlich rund vierzehn Millionen Euro um. Da ist es nicht verwunderlich, dass die Mönche verärgert reagierten, als ihr Geschäftsmodell in Gefahr geriet. Denn vor rund einem Jahrzehnt wurde angekündigt, dass ein Kalksteinbruch in der Umgebung erweitert werden sollte. Voraussetzung dafür: Das Grundwasser dort müsste dann abgepumpt werden.


Bild: Grentidez, CC0, via Wikimedia Commons

Eine uralte Urkunde brachte letztlich die Entscheidung

Die Mönche aber sehen die hohe Qualität des Wassers als ein Hauptmerkmal ihres Bieres an. Durch die Pumpen könnte die Qualität allerdings verringert werden, so die Befürchtung. Die Abtei reichte daher Klage ein. Auf der anderen Seite stand allerdings ein durchaus potenter Gegenspieler: Die Lhoist-Gruppe macht mit dem Verkauf von Kalk- und Dolomiterzeugnissen einen jährlichen Umsatz von mehr als einer Milliarde Euro. Mehrere Tests sollten belegen, dass der geplante Ausbau ohne Auswirkungen auf das Grundwasser bleiben würde. Doch die Mönche zeigten sich nicht überzeugt und setzten auf eine juristische Entscheidung. Für die Richter in Lüttich war dies kein gewöhnliches Verfahren. Denn das wichtigste Beweisstück war eine Urkunde aus dem Jahr 1833. Aus Sicht des Gerichts stand dann aber fest, dass das Wasser für die Quelle des Klosters weder ganz noch teilweise umgeleitet werden darf. Damit scheint die Zukunft des Trappistenbiers gerettet zu sein.

Es existiert bereits eine Alternativlösung

Zwar könnte die Lhoist-Gruppe theoretisch noch einmal gegen das Urteil vorgehen. Dafür müssten die Anwälte aber konkrete Verfahrensfehler nachweisen. Tatsächlich verwies ein Sprecher des Unternehmens bisher lediglich darauf, dass man sich die konkrete Urteilsbegründung zunächst einmal anschauen wolle. Parallel dazu wurde allerdings auch schon ein alternativer Plan entwickelt. Dieser sieht vor, den Kalksteinbruch in eine andere Richtung zu erweitern. Dadurch wäre die Quelle des Klosters nicht mehr betroffen. Gleichzeitig könnte der Kalkabbau dann mindestens bis zum Jahr 2040 weitergehen. Dies dürfte auch zahlreiche Anwohner freuen. Denn der Kalksteinbruch sorgt immerhin für rund 150 Arbeitsplätze. Langfristig könnte zudem die demographische Entwicklung für eine Lösung des Problems sorgen. Denn auch die Trappistenklöster haben mit starkem Nachwuchsmangel zu kämpfen. Einige Klöster mussten daher bereits die Bierproduktion einstellen, weil die dafür zuständigen Mönche in Rente gingen und keine Nachfolger fanden.


Via: The Guardian

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