Gemüse mit äußerlichen Mängeln darf laut EU-Verordnung nicht in den Verkauf gelangen. Diese Regelung hat eine lange Geschichte und könnte bald endlich kippen. Krummes Gemüse kann sehr verlockend sein. Die Gurkenverordnung als Symbol überbordender Bürokratie Die sogenannte Gurkenverordnung – auch Gurkenkrümmungsverordnung genannt – aus dem Jahr 1988 schrieb Geschichte: Die damalige Europäische Gemeinschaft als Vorgänger der EU legte damals per Gesetz die erlaubte Krümmung von Gurken fest. Eine Gurke der Handelsklasse »Extra« durfte sich pro 10 Zentimeter Länge um höchstens zehn Millimeter krümmen. Die Verordnung galt jahrzehntelang als Symbol für überbordende Bürokratie und einen irrwitzigen Regelungswahn. Dieses Image ging in Teilen auf die heutige EU über. Obwohl sich die meisten Mitgliedsstaaten weiterhin dafür aussprachen, setzte die Europäische Kommission Gurkenverordnung volle 21 Jahre außer Kraft. Warum sie damit so lange gewartet hat, bleibt ihr Geheimnis. Auch heute noch gibt es optische Gemüsevorschriften Wichtige Großhändler haben die alte Verordnung allerdings als interne Normierung beibehalten, und auch heute noch schreibt die EU vor, wie Obst und Gemüse auszusehen haben. Bestimmte rein optische Mängel sind im Verkauf nicht erlaubt, auch, wenn das Lebensmittel ansonsten absolut in Ordnung ist. Nun liegt ein neuer Vorschlag der Kommission vor: »Hässliches« Gemüse soll direkt vor Ort über den Ladentisch gehen dürfen. Das heißt, dass wir alle demnächst beim Bauern krumme Früchte womöglich zum Sonderpreis kaufen dürfen. Lange Lieferwege entfallen damit und die Verschwendung hochwertiger Lebensmittel wird eingedämmt. Die EU-Kommission formuliert es so: Verbrauchern soll es leichter fallen, »fundierte Entscheidungen für eine gesündere Ernährung zu treffen und zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beizutragen«. Gurkenverordnung im Rückwärtsgang also, vielleicht auch bald in deiner Nähe! Weitere Lebensmittel-Neuregelungen geplant Außerdem sind weitere Neuregelungen im Lebensmittelbereich geplant. So sollen auf den Verpackungen bestimmter Lebensmittel nun sämtliche Herkunftsländer aufgeführt werden müssen, nicht nur dasjenige, das dem Produzenten besonders behagt. Hersteller sollen ihre Fruchtsäfte mit dem Hinweis »ohne zusätzlichen Zucker« versehen dürfen, weil viele Kunden nicht wissen das in reinem Saft kein Zuckerzusatz erlaubt ist. Und Konfitüre soll bald mindestens 450 Gramm Frucht je 1000 Gramm enthalten. In den nächsten Monaten steht die Prüfung dieser Vorschläge durch die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament an. Quelle: spiegel.de Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter
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