Gestern war es in Bayern soweit, heute folgte Halle an der Saale: Als Reaktion auf die Ausbreitung des Coronavirus SARA-CoV-2 wurde offiziell der Katastrophenfall ausgerufen. Doch was bedeutet das überhaupt? Wir haben die wichtigsten Fakten für euch im Überblick. Was ist ein Katastrophenfall? Gesetzlich betrachtet ist eine Katastrophe „ ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden.“ Für derartige Fälle enthält sowohl das Bundes- als auch das Landesrecht dann Regelungen, wie der Staat mit derartigen Situationen umgehen muss. Allerdings sind diese Regelungen Zuständigkeit der Bundesländer, nicht des Bundes. Das heißt, sie unterscheiden sich je nach Land. Katastrophenfall: Was sind die Folgen? Maßnahmen im Katastrophenfall haben vor allem einen Zweck: Es sollen Kräfte gebündelt werden, um die Arbeit von Behörden und Hilfsorganisationen bestmöglich koordinieren zu können. Zu diesem Zweck geht in der Regel nach der Feststellung des Katastrophenfalls die Einsatzleitung und Pflicht zur Kostentragung auf die Behörde des Landrats oder des Oberbürgermeisters über. Im Falle des bayerischen Katastrophenfalls kommt diese Rolle nun dem Innenministerium zu. Gleichzeitig enthalten die Katastrophenschutzgesetze der Länder Regelungen, wie Helfern von Freiwilliger Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk oder anderen Organisationen Verdienstausfälle bei ihren Arbeitgebern erstattet werden. Unterm Strich ist der Katastrophenfall somit weitestgehend eine organisatorische Angelegenheit. Mögliche Maßnahmen im Katastrophenfall Die Ausrufung eines Katastrophenfalls kann aber auch ganz praktische Auswirkungen haben. So dürfen die Behörden Katastrophengebiete etwa ganz oder teilweise räumen und für die Öffentlichkeit sperren. Auch die Einschränkung von Grundrechten wie etwa der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit und der Freiheit der Person sind möglich. Ganz konkret wäre im Extremfall auch die Anordnung von Ausgangssperren möglich. Eine Maßnahme, die derzeit allerdings weder in Bayern noch in Halle geplant ist. Wie auch in anderen Bundesländern wurden aber alle Freizeiteinrichtungen geschlossen, darunter Tages- und Veranstaltungshallen, Museen, Diskotheken, Thermen, Tierparks und Sport- und Spielplätze. In Bayern wurden außerdem 10 Milliarden Euro Sondervermögen zum Schutz der Wirtschaft bereitgestellt. Katastrophenfall in Halle Saale Der Oberbürgermeister Bernd Wiegand hat am Dienstagabend den Katastrophenfall ausgerufen. Damit geht nach dem Katastrophenschutzgesetz Sachsen-Anhalt die gesamte Einsatzleitung auf den Oberbürgermeister über. Es ergeben sich zudem zahlreiche Befugnisse, wie etwa: Ernennung bestimmter Gebiete der Stadt zum Sperrgebiet Anordnungsbefugnisse seitens der Stadt, Bewohner bestimmte Gebiete zu verlassen Gewährung des Zutritts von Katastrophenschutzeinheiten auf Grundstücke und in Gebäude von Eigentümern Einschränkung der Bewegungsfreiheit Bereitstellung von Fahrzeugen und anderen Geräten, die zur Katastrophenabwehr geeignet sind Infektionsschutzgesetz als Ergänzung Im Falle von Covid-19 gibt es noch eine weitere Rechtsquelle, die das Vorgehen des Staates legitimiert: Das Infektionsschutzgesetz. Dieses erlaubt Maßnahmen wie die Anordnung von Quarantäne, die Untersuchung von Verdachtsfällen durch Beauftragte des Gesundheitsamtes und im Extremfall auch die Anordnung beruflicher Tätigkeitsverbote. So beruhen die Allgemeinverfügungen zur Schließung von Schulen und Kitas sowie die Regelungen für die vorrübergehende Schließung von Bars, Clubs und anderen Einrichtungen oft sowohl auf dem jeweiligen Katastrophenschutzgesetz als auch auf dem Infektionsschutzgesetz. Welche Strafen drohen bei Verstößen Wer sich den Anordnungen nach dem Katastrophen- oder dem Infektionsschutzgesetz widersetzt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Folge ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Im schlimmsten Fall kann man sich sogar strafbar machen. Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter