Staaten können es sich nicht erlauben, beim Kampf gegen den Terror nachlässig zu sein. Insbesondere nach den Attacken des 11. Septembers 2001 in den Vereinigten Staaten haben daher fast alle Länder weltweit massiv in entsprechende Überwachungssoftware investiert. Dies wiederum hatte zur Folge, dass sich auch das Angebot immer stärker erweiterte, weil immer mehr Firmen entsprechende Lösungen entwickelt haben und nun anbieten. Unproblematisch ist diese Entwicklung allerdings nicht. Darauf weist nun ein Bericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International hin. Denn es besteht die Gefahr, dass Regierungen der Versuchung nicht widerstehen können, die Software auch außerhalb der Terrorbekämpfung einzusetzen. Betroffen sind davon unter anderem Journalisten und Menschenrechtsaktivisten. Für die Herstellerfirmen ist es hingegen schwierig, eine solche Zweckentfremdung zu verhindern.


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Der Ausgespähte kann die Installation kaum verhindern

Verdeutlichen lässt sich dies am Beispiel der israelischen Firma NSO. Diese hat eine Überwachungssoftware namens Pegasus entwickelt. Wird das Programm auf einem fremden Mobiltelefon installiert, kann der komplette Datenverkehr inklusive geführter Telefonate und besuchter Webseiten abgefangen werden. In der Vergangenheit installierte sich die Spähsoftware, wenn ein Nutzer aus Versehen auf einen präparierten Link klickte. Mittlerweile ist dies aber gar nicht mehr nötig. Denn NSO setzt inzwischen teilweise auf sogenannte IMSI-Catcher. Dabei wird dem Handy vorgetäuscht, dass ein Mobilfunkmast in der Nähe ist. Erfolgt dann tatsächlich eine Verbindung, kann die Pegasus-Software vollkommen unbemerkt installiert werden. Die Aktivisten von Amnesty International haben nun Belege dafür gesammelt, dass in mehreren Staaten die Software auch gegen Journalisten eingesetzt wird.

Den Missbrauch zu verhindern, ist fast unmöglich

Konkret wurden in dem Bericht Mexiko und Marokko genannt. Rein rechtlich stellt dies einen Verstoß gegen die Kaufvereinbarung dar. Denn dort ist festgehalten, dass die Software nur zur Verhinderung und Aufklärung von schweren Verbrechen genutzt werden darf. Faktisch hat der Hersteller aber nicht viel Handhabe, um eine solche Zweckentfremdung zu sanktionieren. Natürlich kann der Verkauf an besonders zweifelhafte Regime von Beginn an unterbunden werden. Gerade das Beispiel Mexiko zeigt aber, dass dieser Ansatz gar nicht so einfach zu realisieren ist. Denn das Land ist eine – wenn auch nicht zu einhundert Prozent funktionierende – Demokratie und hat mit dem Kampf gegen die Drogen auch durchaus eine gute Begründung für den Kauf von Überwachungssoftware. Damit zeigt sich: Ist entsprechende Software einmal auf dem Markt, ist die Gefahr einer Zweckentfremdung nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich.


Via: Die Zeit

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