Blitzer bringen das Problem mit sich, dass sie nur sehr situativ wirken. Wer also vor und nach der fraglichen Stelle aufs Gas drückt, wird nicht erwischt, sofern er kurz abbremst. Insbesondere fest installierte Blitzer verlieren daher an Wirkung, sobald ihr Standort bekannt ist. Teilweise lässt sich diese Problematik durch mobile Anlagen umgehen. Auch diese erfassen aber jeweils nur die Geschwindigkeit an einem konkreten Ort. In vielen anderen europäischen Ländern werden daher sogenannte Streckenradare eingesetzt. Diese ermitteln die durchschnittliche Geschwindigkeit über eine gewisse Distanz. Liegt der Wert oberhalb der erlaubten Höchstgeschwindigkeit ist klar: Der Fahrer war zu schnell unterwegs. Auch ein kurzfristiges Abbremsen hilft bei dieser Blitzer-Variante nicht weiter. Allerdings bringt dies aus Sicht des Datenschutzes Probleme mit sich.


Bild: Alexander Blum (www.alexanderblum.de) / CC BY (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0)

Die erste Anlage musste vorübergehend abgeschaltet werden

Denn bei der ersten Kontrollstelle kann natürlich noch niemand wissen, wer sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält und wer nicht. Also müssen stets zunächst alle Kennzeichen erfasst werden. Anschließend werden sie anonymisiert gespeichert. An der zweiten Kontrollstelle wird dann geschaut, wer tatsächlich zu schnell war. Die entsprechenden Kennzeichen werden dann an die Bußgeldstellen weitergegeben, die anderen gelöscht. Als ein solches System an der B6 in der Nähe von Hannover erstmals in Deutschland installiert wurde, meldeten sich Datenschützer mit Bedenken zu Wort. So äußerte sich unter anderem Barbara Thiel, Datenschutzbeauftrage in Niedersachsen, kritisch. Ein Kläger wandte sich zudem an das Verwaltungsgericht Hannover, weil er sein Recht auf informelle Selbstbestimmung verletzt sah. Die Richter dort bemängelten schließlich eine fehlende Rechtsgrundlage für den Betrieb der Anlage.

Andere Bundesländer könnten nun nachziehen

Die Landesregierung reagierte darauf mit zwei Maßnahmen. Zum einen wurde das System vorübergehend abgeschaltet. Die bereits bezahlten Bußgeldbescheide behielten allerdings ihre Gültigkeit. Zum anderen wurde der Rechtsweg beschritten – und zwar erfolgreich. So gaben die Richter am niedersächsische Oberverwaltungsgericht dem Streckenradar ihren Segen. Daraufhin beschäftigte das Thema schließlich das Bundesverwaltungsgericht, das die Klage nun endgültig abwies. Der Streckenradar kann nun wieder zum Einsatz gebracht werden. Tatsächlich dürfte diese Entscheidung eine größere Breitenwirkung erzielen. Denn viele Bundesländer sind ebenfalls an der Installation entsprechender Systeme interessiert, wollten selbst aber kein rechtliches Risiko eingehen. Sie warteten daher den Ausgang des Verfahrens in Niedersachsen ab und könnten nun ebenfalls auf Streckenradare im Kampf gegen Raser setzen.


Via: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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