Seit 2021 haben Insektenlebensmittel in der EU nach und nach grünes Licht für den heimischen Markt bekommen. Die Krabbeltiere sollen viel nachhaltiger als Fleisch sein — und sie enthalten jede Menge Proteine. Jetzt beginnen deutsche Supermärkte, entsprechende Produkte in ihre Regale zu stellen. Wer gezielt Insektenlebensmittel kaufen oder vermeiden möchte, erkennt sie spätestens beim Blick auf die Zutatenliste. Darauf solltet ihr achten! Insekten essen – oder besser doch nicht? Die Kennzeichnungspflicht für Insekten in Lebensmitteln Auf den Verpackungen von Insektenlebensmitteln prangen jetzt keine Käfer- oder Heuschreckenbilder, das würde den meisten Kunden eher nicht gefallen. Die Kennzeichnungspflicht ist wohl deshalb nicht ganz so plakativ, sie besteht insofern, dass die Tierchen in der Zutatenliste auftauchen müssen. Und zwar mit deutschem und lateinischem Namen, inklusive der Verarbeitungsart (beispielsweise getrocknet, gefroren oder pulverförmig) und einem Warnhinweis vor möglichen allergischen Reaktionen. Wer nicht darauf achtet, dem kann das alles entgehen. Doch jeder, der etwas genauer hinschaut, kann diese Lebensmittel identifizieren. Diese Insektenlebensmittel sind in der EU nun zugelassen Der Mehlkäfer Tenebrio Molitor, getrocknet und im Larvenstadium (seit Juni 2021) Die Wanderheuschrecke Locusta Miratoria, gefroren, getrocknet oder pulverförmig (seit November 2021) Die Hausgrille Acheta Domesticus, gefroren, getrocknet oder pulverförmig (seit Februar 2022) Der Getreideschimmelkäfer, auch Buffalowurm genannt, Alphtobius Diaperinus, gefroren, getrocknet, pulverisiert oder als Paste (seit Januar 2023) Normalerweise werden die Insektenprodukte anderen Zutaten beigemischt. So gelangen sie vorwiegend in Backwaren und Pasta und in Pulverform in Suppen und Saucen. Milch- und Fleischersatzartikel, Schokolade und Kartoffelerzeugnisse dürfen ebenfalls Insekten enthalten. Die Kennzeichnung als »vegan« oder »vegetarisch« darf dann allerdings nicht mehr erfolgen. Wie bekömmlich sind Insekten in unserem Essen? Insekten sind auf dem EU-Lebensmittelmarkt deshalb nur in bestimmten Formen zugelassen, weil sie unbedingt geröstet, frittiert oder durchgebraten werden müssen. Der rohe Verzehr ist aufgrund der hohen Verkeimungsgefahr nicht angeraten. Außerdem müssen die Krabbeltiere aus einer hygienischen kontrollierten Zucht stammen und dürfen nicht aus der Natur gesammelt oder aus dem Zoofachgeschäft erworben sein. Enthalten sind Proteine und viele andere Nährstoffe wie Mineralien, Omega-3-Fettsäuren und B-Vitamine. Der Eiweißgehalt ist häufig zwei bis drei Mal so groß wie beim Fleisch. Die Nachfrage nach Insektenlebensmitteln hält sich noch in Grenzen, die Skepsis ist relativ groß. Die Verbraucher müssen entscheiden, ob sie den neuen Trend annehmen oder nicht. Quelle: expertentesten.de, express.de, ndr.de Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter