Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sind aktuell ein viel diskutiertes Thema. Besitzer von Fahrzeugen, die der Euro-6-Norm entsprechen, konnten sich bisher jedoch auf der sicheren Seite wähnen. Das ist nun vorbei. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat diese Woche ein Urteil gefällt, dessen Folge sein könnte, dass auch Euro-6-Diesel in Fahrverbote mit einbezogen werden können.


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Die EU-Kommission hat ihre Zuständigkeit überschritten

2016 hat die Europäische Kommission die Schadstoffgrenzwerte für die Euro-6-Norm angehoben. Diese Entscheidung fiel vor allem deshalb, weil die Messungen für Schadstoffemissionen nicht mehr unter Laborbedingungen, sondern im praktischen Fahrbetrieb gemessen wurden. Mehrere Großstädte (Paris, Brüssel und Madrid) hatten gegen diese neuen Regelungen geklagt, weil sie ihre Bemühungen sowie die Verpflichtungen zur Luftreinigung gefährdet sahen. Mit seinem Urteil gab das EuG den klagenden Städten nun Recht.

Die Kläger argumentierten, dass die Abschwächung der Grenzwerte eine unzulässige Beschränkung ihrer Handlungsmöglichkeiten bei der Umsetzung ihrer Pflichten zur Verbesserung der Luftqualität, dem Gesundheits- und Umweltschutz einhergehe. Zudem sei die EU-Kommission für die Festlegung dieser Erleichterungen für die Euro-6-Norm nicht zuständig gewesen sei, da die Verordnung, in der ursprünglich die Grenzwerte festgelegt wurden, 2007 vom EU-Parlament verabschiedet wurde.


Das EuG folgte dieser Argumentation nahezu vollständig. Die klagenden seien sowohl durch die Aufweichung der Grenzwerte unmittelbar in ihrer Rechtstellung betroffen. Zudem sei die Kommission für die Änderung der Emissionsgrenzwerte nicht zuständig gewesen. Das EuG hat die angegriffene Verordnung daher im Hinblick auf die abgeschwächten Grenzwerte für nichtig erklärt. Allerdings hat das Gericht eine Übergangsfrist eingeräumt: Bis zum Frühjahr 2020 gelten die abgeschwächten Grenzwerte weiter. Außerdem hat das Gericht die Kommission, das Europaparlament und den Rat aufgefordert, neue Regeln festzulegen. Ob und wie sich die Grenzwerte am Ende verändern, ist daher noch offen.

Auswirkungen auf deutsche Fahrverbote sind unklar

Ob und wenn ja wie sich das Urteil auf Fahrverbote in Deutschland auswirken kann, ist derzeit noch offen. Bislang gelten Fahrverbote nur für Fahrzeuge mit der Norm Euro 4 oder darunter. Euro-5-Diesel dürfen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts frühestens im September 2019 in die Fahrverbote einbezogen werden, Euro-6-Diesel sind per Gesetz von Fahrverboten ausgeschlossen. Inwieweit dieses Gesetz mit dem Europarecht vereinbar ist, ist aber noch offen. Entsprechend gelassen waren die Reaktionen auf das Urteil hierzulande auch: „ Nicht die Vorgaben an sich werden als rechtswidrig eingestuft, sondern nur der Weg ihrer Entstehung. Wie sich das Urteil konkret auswirkt ist völlig offen„, so der Automobil-Lobbyverband DVA.

Wer ein ganz neues Diesel-Fahrzeug fährt, kann sich gelassen zurücklehnen. Denn diese erfüllen die meisten Vorgaben sowieso und unterbieten sie teilweise deutlich. Allerdings werden in Zukunft auch Wagentypen die Grenzwerte erfüllen müssen, die bereits seit ein paar Jahren produziert werden und noch im Verkauf sind. Für solche Fahrzeuge könnte es in Zukunft eng werden.

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