Auch in Deutschland wird schon seit vielen Jahrzehnten Öl- und Erdgas gefördert. Zuletzt ist die Produktion allerdings stark gesunken. Dies liegt zum einen daran, dass die Vorräte nach und nach erschöpft sind. Zum anderen wurde das Thema auch politisch nicht besonders stark gefördert. Die zahlreichen stillgelegten Bohrlöcher könnten nun allerdings noch eine durchaus nützliche Weiterverwendung finden. Denn die 1.000 bis 1.400 Meter tiefen Bohrungen können geothermisch genutzt werden, sodass Nahwärme zur Heizung von Gebäuden gewonnen werden kann. Aus rein technischer Sicht ist dies bereits recht problemlos möglich. Allerdings fehlt es noch an den nötigen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen. Dies will das Klimaschutzministerium nun aber in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen in Niedersachsen ändern. Dies geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine entsprechende Anfrage des Bundestags hervor.


Bild: Erell, CC BY-SA 3.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0>, via Wikimedia Commons

Das Bergrecht muss noch angepasst werden

Tatsächlich liegt bei den politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen eine doppelte Zuständigkeit vor. So unterliegen die Bohrlöcher grundsätzlich dem Bergrecht. Hier wiederum ist der Bund für die Verabschiedung der allgemeinen Regelungen zuständig. Die Umsetzung wiederum wird von den Ländern überwacht. In diesem Fall ist dies vor allem das Land Niedersachsen, weil dort die allermeisten deutschen Gas- und Ölbohrungen liegen. Bisher ist das Bergrecht aber nicht auf eine Weiternutzung zur Gewinnung von Nahwärme ausgelegt. So ist bisher nicht einmal final geklärt, welche oberflächennahen Bohrungen unter das Bergrecht fallen und welche nicht. Hier wollen der Bund und Niedersachsen nun für Klarheit sorgen und entsprechende Regelungen verabschieden. Damit allein ist es aber noch nicht getan. Denn ebenso wichtig ist es, den Informationsfluss zwischen den Öl- und Gasfirmen sowie potenziellen Geothermie-Betreibern zu verbessern.

Jeder Standort muss individuell geprüft werden

Bisher gibt es in Niedersachsen zwar schon ein entsprechendes Informationsportal. Doch die Nutzung ist freiwillig, weshalb keine umfassende Erfassung gewährleistet werden kann. Möglicherweise soll daher nun das Bergrecht entsprechend geändert werden. Denn wenn eine Bohrung nach Ende der Nutzung schon wieder verfüllt wurde, ist es zu spät für eine Weiternutzung in Sachen Geothermie. Gleichzeitig muss an jedem Standort individuell geprüft werden, ob die Gewinnung von Nahwärme tatsächlich wirtschaftlich sinnvoll realisiert werden kann. Entscheidend dafür ist unter anderem die Frage, ob sich ausreichend Abnehmer in der Nähe befinden. Auch die geologischen Voraussetzungen müssen geprüft werden. Dies alles nimmt aber etwas Zeit in Anspruch, weshalb eine frühzeitige Kommunikation von geplanten Bohrlochschließungen von entscheidender Bedeutung ist. Nur so lässt sich das Potenzial der Nahwärme aus alten Bohrlöchern optimal nutzen.


Via: Ingenieur

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