Umfragen zu ökologischen Themen sind immer mit einer gewissen Vorsicht zu genießen. Denn viele Befragte neigen dazu, bestimmte Positionen zwar verbal zu unterstützen, in der Praxis dann aber doch anders zu handeln. Dennoch ist es interessant, dass eine Studie der EU-Kommission im Jahr 2018 zu dem Ergebnis kam, dass rund 70 Prozent der EU-Bürger Gegenstände lieber reparieren lassen würden als neu zu kaufen. Tatsächlich ist dies insbesondere bei vielen Elektroprodukten aber gar nicht so einfach. Denn fehlende Ersatzeile, eine reparaturfeindliche Bauweise und dementsprechend hohe Kosten machen eine Reparatur oft unsinnig. Das EU-Parlament will daher nun die Produzenten in die Pflicht nehmen und hat ein Recht auf Reparatur beschlossen. So sollen Verbraucher künftig schon beim Kauf eines Produkts über die Reparaturmöglichkeiten und die damit einhergehenden Kosten informiert werden. Die Reparatur ist nicht zwingend immer nachhaltig Das Ziel der Gesetzesinitiative ist klar: Es sollen weniger Produkte direkt beim ersten Defekt weggeworfen werden. Dies könnte theoretisch das Abfallaufkommen verringern und Ressourcen schonen. Ganz so einfach ist die Sache dann aber doch nicht. Denn es hängt durchaus auch vom Produkt ab, ob eine Reparatur wirklich die nachhaltigere Lösung ist. Wer etwa seinen geerbten uralten Kühlschrank durch einen neuen ersetzt, dürfte dadurch so viel Strom sparen, dass sich die Anschaffung auch aus Sicht von Klima und Umwelt rentiert. Auch bei Staubsaugern können neuere Modelle in diesen Bereichen große Vorteile mit sich bringen. Bei Kaffeemaschinen und Waschmaschinen ist der Herstellungsprozess hingegen so belastend, dass eine Ausweitung der Reparaturen eindeutig einen positiven Effekt hätte. Vertreter der Hersteller halten wenig überraschend nicht viel von dem geplanten Gesetz. Auch vorzeitiger Verschleiß soll verhindert werden So verweisen sie darauf, dass ein Recht auf Reparatur auch die Pflicht mit sich bringe, Ersatzteile über Jahre vorrätig zu halten. Dies sorge dann zum einen für mehr Müll als vorher. Zum anderen stiegen dadurch aber auch die Reparaturkosten, so die Vertreter der Branche. Dieser Lesart zufolge würde das Gesetz also das Gegenteil des gewünschten Effekts erreichen. Die Abgeordneten im Parlament haben zudem schon darüber hinausgehende Pläne. So wird darüber nachgedacht, vorzeitigen Verschleiß als unlauteren Wettbewerb zu definieren. Dadurch stünden dann theoretisch sogar Strafmaßnahmen zur Verfügung. Praktisch dürfte ein entsprechender Nachweis aber nur schwer zu erbringen sein. Zumal die Lebensdauer natürlich auch immer von der Nutzung abhängt. Wahrscheinlicher ist daher eine etwas weniger weit gehende Regelung: Die Garantie könnte an die erwartete Lebensdauer eines Produkts geknüpft werden. In Finnland und den Niederlanden haben sich ähnliche Vorschriften bereits bewährt. Via: FAZ Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter
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