Individuell auf die Patienten zugeschnittene Zelltherapien stellen für viele Krebspatienten die letzte Hoffnung dar. Vereinfacht ausgedrückt werden dabei Körperzellen entnommen, behandelt und reimplantiert. Im besten Fall bekämpfen diese dann den Krebs bis die Krankheit nicht mehr nachweisbar ist. Das Problem: Die Behandlungen sind extrem teuer. Außerdem ist die Zahl der in Frage kommenden Patienten vergleichsweise gering, weshalb bisher nur wenige Daten über die tatsächliche Wirksamkeit der neuen Behandlungsmethode vorliegen. Zumindest der Pharmakonzern Novartis scheint vom Nutzen der eigenen Therapie aber überzeugt zu sein. Er handelte mit dem Kassenverbund GWQ ein Vergütungsmodell aus, bei dem die Krankenkassen einen Teil des Geldes zurückerhalten, wenn sich keine erfolgreiche Behandlung einstellt. Foto: Science daily #1, Sergei Golyshev, Flickr, CC BY-SA 2.0 Die Krankenkassen müssen verschiedene Aspekte abwägen Für die Krankenkassen wird dadurch ein Dilemma gelöst. Denn einerseits wollen sie ihren Kunden natürlich möglichst frühzeitig Zugang zu neuen vielversprechenden Behandlungsansätzen verschaffen. Auf der anderen Seite können sie aber auch keine überhöhten Preise für Therapien bezahlen, deren Nutzen noch nicht belegt werden konnte. Durch die nun erzielte Vereinbarung wird ein Teil dieses Risikos auf Novartis übertragen. Von entscheidender Bedeutung ist zudem, die Definition einer erfolgreichen Behandlung. Hier haben sich die Beteiligten dem Vernehmen nach für eine möglichst einfache Variante entschieden. Stirbt der Patient innerhalb einer bestimmten Frist nach der Behandlung, wird ein Teil der Kosten erstattet. Allerdings gilt die Vereinbarung zunächst nur für wenige Monate. Bald muss über einen Höchstpreis entschieden werden Denn nur im ersten Jahr darf der Hersteller den Preis für ein Produkt frei festlegen. Anschließend setzt der sogenannte „Gemeinsame Bundesausschuss“ einen Höchstpreis fest, der sich am Zusatznutzen gegenüber bisher bekannten Medikamenten orientiert. Beobachter gehen davon aus, dass es im Falle der Zelltherapien zu intensiven Diskussionen kommen könnte. Denn anders als bei Medikamenten für den Massenmarkt ist die Studien- und Datenlage zu dünn, um den zusätzlichen Nutzen exakt beziffern zu können. Grundsätzlich gilt aber: Auch nach der Festsetzung eines Höchstpreises können individuelle Vereinbarungen zwischen Kassen und Pharmafirmen getroffen werden. Gut möglich, dass dann das jetzt praktizierte Modell zwischen Novartis und GWQ eine Neuauflage erhält. Via: FAZ Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter
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