Die Vorwürfe waren schwerwiegend: In Regensburg soll ein Mann seine Ex-Freundin während des Geschlechtsverkehrs erwürgt haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daher wegen Totschlags. Doch die Beweislage war zunächst alles andere als eindeutig. Allerdings hatten die Ermittler noch eine Art Joker in der Hinterhand. Denn im Zimmer der getöteten Frau befand sich ein Alexa-Lautsprecher. Sie fragten daher bei Amazon an, ob das Gerät in der fraglichen Nacht Daten aufgezeichnet hat. Nach rund einem Monat antwortete der Konzern schließlich und übermittelte zwei aufgezeichnete Dateien. Diese trugen anschließend zum Nachweis der Tat bei. Der angeklagte Mann wurde letztlich zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Erstmals wurde damit ein Tötungsdelikt in Deutschland mithilfe von Sprachaufzeichnungen eines Smart-Speakers aufgeklärt.


Law Gavel
Foto: Justice Gavel, Tori Rector, Flickr, CC BY-SA 2.0

Das Gericht muss immer eine Abwägung im Einzelfall treffen

Allerdings hatten die Ermittler in diesem Fall auch ein wenig Glück. Denn zum einen muss das Gericht jeweils im Einzelfall entscheiden, ob entsprechende Aufnahmen überhaupt zur Beweisaufnahme zugelassen werden. Entscheidend dabei ist eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsschutz und dem Strafverfolgungsinteresse. In diesem Fall wurde der Vorwurf des Totschlags als so schwerwiegend eingestuft, dass die Verwendung erlaubt wurde. Gleichzeitig ist es in vielen Fällen gar nicht so einfach, an die entsprechenden Daten zu gelangen. Ein vergleichsweise unkomplizierter Zugriff ist nämlich nur möglich, wenn die Daten auf Servern in Deutschland oder in Ländern, die einem entsprechenden Abkommen des Europarats angehören, liegen. Bei Amazon-Geräten ist dies nicht der Fall. Hier werden die Daten in der Regel in den Vereinigten Staaten gespeichert.

Die Zahl der Geräte mit Sprachsteuerung wächst

Weil der Konzern die Dateien freiwillig herausgab, war dies in diesem Fall kein Problem. Im Falle einer Weigerung hätten die deutschen Behörden allerdings zunächst ein Rechtshilfeersuchen an die US-Justiz stellen müssen. Dies hätte mindestens eine erhebliche Verzögerung zur Folge gehabt. In einigen Ländern sind solche Hilfsgesuche auch vollkommen ohne Erfolgschancen. Trotz dieser Schwierigkeiten könnten sich in diesem Bereich für die Ermittlungsbehörden zukünftig zahlreiche zusätzliche Ermittlungsansätze ergeben. Denn die Zahl der Geräte, die über eine Sprachsteuerung verfügen, wächst kontinuierlich. Die dabei anfallenden Daten können dann theoretisch auch für die Aufklärung von Straftaten genutzt werden. Zumindest bei schweren Delikten dürften die Behörden diesen Fundus auch nutzen können.


Via: BR

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