In Deutschland gibt es etwa 900 Patienten, denen es erlaubt ist, aus medizinischen Gründen Cannabis zu besitzen. Nicht erlaubt ist dagegen der eigene Anbau. Patienten, die Cannabis als Medikament verwenden, müssen es in der Apotheke kaufen und die Kosten auch selber tragen. Zumindest bisher. Nun darf ein Mann aus Mannheim sein Cannabis mit behördlicher Erlaubnis in seinem Badezimmer anbauen. Bis zu 130 Pflanzen pro Jahr wurden ihm gestattet. Foto: marijuana blunt 2000, Torben Hansen, Flickr, CC BY-SA 2.0 Hanfpflanzen im Badezimmer Die Kosten für medizinisches Cannabis müssen die Patienten selber tragen. In der Apotheke kostet ein Gramm etwa 15 Euro. Ein Mannheimer, der unter Multipler Sklerose leidet und eine offizielle Erlaubnis hatte, Cannabis als Medikament zu verwenden, gab etwa 1500 Euro pro Monat aus. Zu viel, wie er fand. Also brachte er die Sache vor Gericht und argumentierte, auf das Cannabis angewiesen zu sein, es sich aber nicht leisten zu können. Er musste mit seinem Fall durch alle Instanzen gehen, aber im Frühjahr verpflichtete das Bundesverwaltungsgericht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte dazu, dem Mann zu erlauben, in einem Badezimmer Cannabis anzubauen und zu ernten. Der pflanzliche Stoff hilft dem MS-Patienten, die Symptome der Krankheit zu kontrollieren. Bereits 2005 urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass gesundheitspolitische Erwägungen Vorrang vor der grundsätzlichen Ablehnung der Selbstversorgung haben sollte. Bisher hat es die Politik aber nicht geschafft, dieses Urteil auch praktisch umzusetzen. Erlaubnis gilt nur vorläufig Dies könnte sich jedoch in Zukunft ändern. Im Frühsommer legte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vor, nach dem medizinisches Hanf in Ausnahmefällen verschreibungs- und erstattungsfähig werden soll. Wenn es eine Möglichkeit gäbe, die Kosten für medizinisches Cannabis von der Krankenkasse übernehmen zu lassen, würde der Argumentation des MS-Patienten aus Mannheim die Grundlage entzogen und seine vorläufig bis Sommer 2017 geltende Ausnahmegenehmigung zur Selbstversorgung würde erlöschen. Solange dies nicht der Fall ist, darf der Mann in seinem Badezimmer bis zu 20 Hanfpflanzen gleichzeitig züchten. Die Ernte darf er nur selber verwenden, nicht benötigte Anteile müssen verzichtet werden. Desweiteren muss er die Ernte hinreichend gegen Zugriff von Dritten sichern. Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter