Am 18. November erliess der US-Kongress ein Gesetz namens Space Act of 2015. Dieses gibt US-Raumfahrtunternehmen das Recht, im All nach Ressourcen zu schürfen – auch auf Asteroiden. Dabei verstößt das Gesetz gegen eine Reihe internationale Verträge und Rechtsfiguren. Dass die USA sich im Bereich Gesetzgebung manchmal etwas rücksichtslos verhält, ist nichts neues. Dennoch ist das Spannungsfeld zwischen US-Gesetzgebung und internationalem Recht die Ausgeburt eines Spannungsfeldes, dass sich in Zukunft nur noch mehr entfalten wird und zu dessen Lösung die Frage beantwortet werden muss, auf welche Art und Weise im All Eigentumsrechte geklärt werden.


Gesetzgebung in Wild-West-Manier

Das Gesetz benötigt noch die Unterschrift von US-Präsident Obama, um Gültigkeit zu erlangen, wird aber bereits schwer diskutiert. Letztlich verfolgt die USA mit dem Space Act eine “Wer wagt gewinnt”-Taktik, die dazu führen wird, das US-amerikanische Firmen in Zukunft die Erschließung von Asteroiden zur Ressourcengewinnung in ihre Investmentpläne mit aufnehmen werden.


Befürworter argumentieren, dass der Space Act dazu beitragen wird, die private Raumfahrt aus der Umklammerung der Regulation durch die US-Regierung zu befreien. Diese Ansicht ist schon einmal ein Fehler in sich. Die Erschliessung des Weltalls – egal zu welchem Zweck – ist eine internationale Angelegenheit und sollte dementsprechend international reguliert werden.

Die Gesetzgebung der USA richtet sich gegen zwei gesetzliche Figuren, die auch im Weltall-Recht Anwendung finden: Das Recht auf freie Erforschung des Alls und auf den Schutz vor unkontrollierter Ausbeutung von Ressourcen, die sich auf Himmelskörpern befinden, die nicht die Erde sind. Beide Prinzipien finden sich im Weltraumvertrag von 1967 sowie dem Moon Agreement (1979).

Natürlich gibt es Stimmen, die behaupten, der Space Act stünde in keinem Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen der USA. Eine dieser Stimmen ist beispielsweise (wen überrascht das?) das US House Committee on Science, Space and Technology. Allerdings gelingt es auch diesem Committee der US-Regierung nicht, das Recht auf ungehinderte Ausbeutung von Bodenschätzen im All am internationalen Recht festzumachen. Stattdessen beruft man sich auf die US-Legislative und die amerikanische Politik.

Das All gehört uns allen

Warum aber ist es so wichtig, Regeln über die Ausbeutung von Bodenschätzen im All zu finden, die für die internationale Gemeinschaft gelten? Nun, momentan gibt es weltweit etwa ein Dutzend Staaten, die Zugang zum All haben und früher oder später auf die Idee kommen werden, dort Ressourcen zu sammeln. Und diese Liste wird länger werden. Konflikte sind vorprogrammiert, solange nicht für alle Staaten verpflichtende Regeln gelten. Darüber hinaus lässt sich nicht voraussagen, welche Auswirkungen der unkontrollierte Abbau von Ressourcen im All haben wird.

Bereits in der Wltraumvertrag von 1976 wurde festgelegt, dass das Weltall eine “Provinz der ganzen Menschheit” sei. Ungeachtet der Implikationen dieser Aussage auf die Rolle der Menschheit im All als solche muss aus dieser Festlegung der Schluss folgen, dass auch der Abbau von Ressourcen im All nur international reglementiert und zum Wohle der gesamten Menschheit erfolgen kann. Tatsächlich verbietet das Moon Agreement von 1979 tatsächlich den kommerziellen Abbau im All ohne internationale Kontrolle.

Das All gehört niemandem. Und uns allen. In jedem Fall sollte ein Gesetz, das es amerikanischen Unternehmen erlaubt, allein auf Basis von nationalem Recht und ohne internationale Kontrolle im All nach Ressourcen zu suchen und diese abzubauen zu einem Aufschrei der internationalen Gemeinschaft führen.

via IFLScience

2 Kommentare

  1. Mahée Ferlini

    30. Dezember 2015 at 16:06

    Wie pratisch kann Asteroidung sein aber? Weit von uns und schwer zu erreichen.

  2. Ulki

    30. Dezember 2015 at 23:21

    Das ist mal wieder typisch USA! Ich finde die sollte ruhig etwas gebremmst werden. Auf der anderen Seite haben die vermutlich die finanziellen Mittel um solche Oberationen durchzuführen.

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