Elektroschrott ist eigentlich kein Abfall, sondern eine wertvolle Rohstoffquelle. Wird diese richtig genutzt, kann dies die Umweltbilanz von Elektrogeräten deutlich verbessern. In Deutschland müssen Privatleute daher Elektroschrott separieren und zu entsprechenden Sammelstellen bringen. Dies gilt zumindest theoretisch. Denn in der Praxis wird der normale Hausmüll nicht kontrolliert. Wer also seinen alten Rasierer auf diesem Weg entsorgt, dem droht keine Strafe. Dies hat allerdings auch zur Folge, dass Deutschland die Zielvorgaben der Europäischen Union in diesem Punkt verfehlt. So wurden im Jahr 2018 nur 43,1 Prozent der alten Elektrogeräte wieder eingesammelt. Die Zielmarke lag damals allerdings bei 45 Prozent. Inzwischen wird sogar eine Quote von 65 Prozent verlangt. Zahlen für dieses und das vergangene Jahr liegen noch nicht vor. Es spricht aber wenig dafür, dass die Ziele diesmal erreicht wurden. Bild: Thousandways at German Wikipedia / CC BY-SA 2.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/deed.en) Rasierer, Taschenrechner und Powerbanks können einfach abgegeben werden Folgerichtig berät die Bundesregierung aktuell über mögliche Gegenmaßnahmen. Ein Ziel dabei: Es soll für die Menschen einfacher werden, ihre alten Elektrogeräte loszuwerden. Schon heute gilt grundsätzlich, dass der Handel alte Geräte zurücknehmen muss. Allerdings ist diese Regelungen dann doch wieder mit einigen Einschränkungen versehen. So muss teilweise ein neues Gerät erworben werden, damit das alte zurückgegeben werden kann. Zumindest bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern gilt zukünftig allerdings eine deutlich einfachere Regelung: Diese Geräte sollen kostenlos bei Supermärkten und Discountern abgegeben werden können – und zwar ohne Zwang zum Neukauf. Um kleinere Läden aber nicht übermäßig zu belasten, wurde eine Grenze eingeführt. So gelten die neuen Rücknahmevorschriften nur für Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern. Außerdem müssen dort selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkauft werden. Auch der Online-Handel muss sich stärker engagieren Dies trifft aber auf die allermeisten Supermärkte in Deutschland zu. Finden dort besondere Verkaufsaktionen statt, müssen diese ebenfalls mit einer kostenlosen Rücknahme verbunden sein. Wenn ein Discounter beispielsweise Fernseher verkauft, muss er bei einem Neukauf zukünftig das alte Gerät auf Wunsch fachmännisch entsorgen lassen. Allerdings wird nicht nur der stationäre Handel in die Pflicht genommen. Vielmehr stehen auch für den Online-Handel neue Pflichten an. So müssen Kunden zukünftig aktiv auf die Möglichkeit einer Rücknahme von Altgeräten hingewiesen werden. Für die Betreiber von großen Plattformen gilt zudem: Sie müssen überprüfen, ob die dort tätigen Händler sich auch an die Regeln halten. Beschlossen wurden die Maßnahmen nun zunächst vom Bundeskabinett. Anschließend müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Ist dies der Fall, könnte es für Verbraucher ab dem Jahr 2022 deutlich einfacher werden, alten Elektroschrott loszuwerden. Im Idealfall steigt dadurch dann auch die Sammelquote. Via: Sächsische Zeitung Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter
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