Wer kennt sie nicht, diese schicken Hochglanzbilder der Influencer, bis auf den i-Punkt retuschiert, sodass sich am menschlichen Körper kein Makel mehr findet? Wie aus dem Ei gepellt sehen sie aus, wenn sie sich lächelnd durch den Alltag bewegen und der Welt zeigen, wie schön und erfolgreich sie sind. Für Kinder und Jugendliche können solche Vorbilder bedrückend sein: So wunderschön wie die werde ich nie! Niemand muss ich für seinen Körper schämen Im Vergleich mit der irrealen Welt entstehen Komplexe Die schöne Fitness-Influencerin mag zwar wirklich einen gut trainierten Body haben, doch niemand auf der Welt ist perfekt. Hier eine kleine Speckfalte, dort ein Pickel und an anderer Stelle eine Narbe oder Proportion, die nicht ganz stimmig ist: So sind wir Menschen nun einmal. Doch bei Kindern muss sich dieses Weltbild erst noch bilden und spätestens im Teenageralter betrachten sie ihren eigenen Körper kritisch. Im Vergleich zu den Hochglanzbildern aus dem Internet schneiden ein realer Bauch und ein echtes Gesicht aber immer eher mäßig ab, zumindest, wenn Perfektion das entscheidende Leitbild ist. So entstehen im Vergleich mit einer irrealen Welt Komplexe, die sich zum Body Shaming ausweiten können, der Scham für den eigenen Körper. Veränderung von Körperform und Haut kennzeichnen Die norwegische Regierung möchte diesem Trend entgegenwirken und hat nun eine Kennzeichnungspflicht für retuschierte Werbefotos erlassen. Diese gilt nicht nur für Konzerne, sondern auch für den kleinen (oder größeren) Influencer von nebenan. Es geht im Detail um veränderte digitale Körperformen und Haut, das meiste andere bleibt unberührt. Der Werbetreibende selbst ist ebenso für die Umsetzung verantwortlich wie die bearbeitende Person. Ab Juli 2022 werden bei Nichtbeachtung Strafgelder fällig, vorher gibt es noch eine Gnadenfrist. In der Beschlussvorlage ist als Ziel festgelegt, den „Körperdruck in der Gesellschaft“ zu reduzieren. Sicher wäre es zusätzlich gut, immer auch das reale Bild neben das Retuschierte zu legen, aber das ist in dem Gesetz nicht enthalten. Quelle: berliner.zeitung.de Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter
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