Gesetz vor Neuwahlen möglich: Auch bei Fehlgeburten soll Mutterschutz gelten Mütter sollen sich in Ruhe auf die Geburt vorbereiten und sich danach erholen können: Darum beginnt der Mutterschutz in Deutschland etwa sechs Wochen vorher und endet acht Wochen danach. Eine Fehlgeburt ist normalerweise nicht vorher absehbar, sie findet weit vor dem Mutterschutz statt. Frauen mit Fehlgeburt haben ein Recht auf medizinische Behandlung; wegen seelischer und körperlicher Belastung kann der Arzt … Den ganzen Artikel lesen Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter