Am 26. Februar 2020 fiel die Entscheidung: Assistierte Sterbehilfe, auch durch entsprechende Vereine oder einen Arzt, ist ab jetzt wieder in Deutschland erlaub. Jeder Mensch hat also hierzulande nun das Recht, sein Leben auch mit Hilfe anderer zu beenden. Aktive Sterbehilfe bleibt allerdings weiterhin verboten. »Tötung auf Verlangen« bleibt verboten Aktive Sterbehilfe, das bedeutet zum Beispiel, einem Menschen auf dessen …