Der Tierschutz liegt den Deutschen durchaus am Herzen. Zumindest wenn man den einschlägigen Umfragen folgt. Etwas komplexer ist das Bild allerdings, wenn man die Entscheidung an der Supermarktkasse betrachtet. Denn dort steigen einerseits die Verkaufszahlen des Biofleischs stark an. Alleine im vergangenen Jahr konnte ein Zuwachs um fünfzig Prozent verzeichnet werden. Auf der anderen Seite konnte Biofleisch bisher nur vergleichsweise magere Marktanteile gewinnen: Bei Geflügel sind es 2,6 Prozent, bei anderen Fleischsorten immerhin 3,6 Prozent. Klar ist aber auch: Mehr Tierschutz in den Ställen wird es nur geben, wenn die Landwirte die dafür notwendigen Investitionen auch refinanzieren können. Die Bundesregierung hat daher vor einiger Zeit eine Expertenkommission unter Leitung des früheren Agrarminister Jochen Borchert (CDU) ins Leben gerufen. Diese präsentierte daraufhin die Idee einer Tierwohlabgabe. Die Zusatzeinnahmen sollen direkt wieder investiert werden Vereinfacht ausgedrückt funktioniert das Konzept so: Auf Fleisch, Milch und Milchprodukte erhebt der Staat einen Aufschlag. Das Kilogramm Fleisch würde demnach um rund vierzig Cent teurer. Bei der Milch kämen auf die Verbraucher zwei Cent mehr pro Liter zu. Käse und Butter wiederum würden sich um fünfzehn Cent pro Kilogramm verteuern. Der Clou: Das so eingenommene Geld kann dann genutzt werden, um die Landwirte bei der Umsetzung neuer Tierschutz-Standards zu unterstützen. Einfach nur so neue Regeln zu erlassen, wäre hingegen wenig sinnvoll. Denn dies würde den Experten zufolge zu mehr Importen führen. Die dahinter stehende Problematik verschöbe sich dadurch nur ins Ausland. Inzwischen hat der Bundestag die Vorschläge der Kommission mit großer Mehrheit gebilligt. Außerdem hat die Kanzlei Redeker ein Gutachten erstellt, demzufolge eine solche Vorgehensweise aus rechtlicher Sicht tatsächlich möglich ist. Eine Einschränkung gibt es allerdings. Die Details des Konzepts müssen noch erarbeitet werden Weil die Tierwohlabgabe auch auf Produkte aus dem Ausland gezahlt werden müsste, dürften von den Unterstützungszahlungen dann nicht nur die einheimischen Bauern profitieren. Es sollte aber möglich sein, hier einen juristisch sauberen Mechanismus zu finden. Zunächst einmal muss aber geklärt werden, wie die Tierwohlabgabe überhaupt implementiert werden soll. Denkbar wäre zum einen eine eigene Verbrauchssteuer wie es sie auch schon bei Tabak oder Alkopops gibt. Alternativ könnte auch einfach der Mehrwertsteuersatz angepasst werden. Denkbar wäre auch ein Aufschlag auf die Einkommensteuer. Diese Vorgehensweise hätte allerdings den Nachteil, dass das Geld unabhängig vom tatsächlichen Fleischkonsum gezahlt werden müsste. Eine Lenkungswirkung könnte sich so nicht entfalten. Agrarministerin Julia Klöckner will nun mit den anderen Parteien im Bundestag die weitere Vorgehensweise klären. Theoretisch könnte eine entsprechende Initiative dann noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden. Via: FAZ Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter