Wer sich den Mülltonnen des Bremer Lestra Kaufhauses nähert, wird schnell auf die dort hängenden Plakate aufmerksam. Diese beginnen mit den Worten „Liebe Lebensmittelretter“ und sind explizit an Personen gerichtet, die nach noch haltbaren Lebensmitteln suchen. Eigentlich ist dies in Deutschland verboten und kann als Hausfriedensbruch und Diebstahl gewertet werden. Ein kürzlich erfolgter Vorstoß des Hamburger Justizsenators dies zu ändern, scheiterte am Widerstand seiner Kollegen aus den anderen Bundesländern. Das Lestra Kaufhaus in Bremen geht daher nun seinen eigenen Weg. Auf den bereits angesprochenen Plakaten werden Hinweise gegeben, welche Lebensmittel noch verzehrt werden können und welche besser im Abfall verbleiben sollten.


Lebensmittelverschwendung
Foto:Weggeworfene Lebensmittel; Urheber Foerster CC BY-SA 3.0 (VIA WIKIMEDIA COMMONS)

Hinweise sollen die Suche nach noch guten Lebensmitteln erleichtern

Ein Beispiel: Von der Mitnahme von Fleisch und Fisch wird abgeraten. Denn diese Produkte landen in der Regel nur in den Containern, wenn sie besser nicht mehr verzehrt werden sollten. Bei Konserven wird hingegen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese in der Regel auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch gegessen werden können. Auf Nachfrage der Presse bestätigte Geschäftsführer Cornelius Strangemann dann auch: „Hier wird keiner angezeigt.“ Im Gegenteil: Er denkt nun sogar darüber nach, spezielle Abholflächen zu installieren, damit die Leute nicht mehr im Abfall nach noch brauchbaren Lebensmitteln wühlen müssen. Ganz unproblematisch ist dieses Engagement allerdings nicht. Denn einige Haftungsfragen sind noch ungeklärt.

Spenden an gemeinnützige Organisationen werden bevorzugt

So ist beispielsweise noch nicht ganz klar, was passiert, wenn jemand die Lebensmittel aus den Containern isst und anschließend erkrankt. Kann der Markt dafür haftbar gemacht werden, wenn er die Mülltonnen nicht ausreichend gesichert hat? Geschäftsführer Strangemann will über solche und ähnliche Fragen nicht all zu lange nachdenken und stattdessen erst einmal abwarten, wie sich das Projekt entwickelt. Einen Großteil der Lebensmittel, die nicht mehr verkauft werden können, spendet er ohnehin bereits an soziale Einrichtungen. Dies empfiehlt auch der Bundesverband des deutschen Lebensmittelhandels. In anderen Ländern – etwa in Tschechien und Frankreich – ist dies inzwischen sogar Pflicht. Händler, die Lebensmittel unerlaubt entsorgen, müssen dort mit Geldstrafen rechnen.


Via: MZ

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