Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren die Vorschriften in Sachen Umweltschutz deutlich verschärft. Die Bundesregierung gehört in der Regel zu den Befürwortern strengerer Maßnahmen. Gleichzeitig scheint die Politik dem hohen Tempo aber selbst nicht ganz folgen zu können. So bestätigte die Regierung nun, dass alleine im Bereich der Umweltpolitik 14 EU-Verfahren gegen die Bundesrepublik laufen. Die Begründung ähnelt sich jeweils: Deutschland habe die entsprechenden EU-Richtlinien entweder nur unzureichend oder erst deutlich zu spät umgesetzt. Eine Verbesserung der Situation scheint vorerst nicht in Sicht zu sein. Zwar wurden im vergangenen Jahr drei solcher Verfahren beendet, weil hierzulande die entsprechenden Nachbesserungen vorgenommen wurden. Gleichzeitig wurden aber in gleich sechs Fällen neue Beanstandungen erhoben. Die Zahl der Verfahren erhöhte sich damit binnen Jahresfrist sogar.


Der Streit um die Nitratbelastung der Böden scheint beigelegt

Zumindest der größte Streit scheint aber auf dem Weg zu einer Lösung zu sein. So bestand lange Zeit Uneinigkeit über eine Richtlinie zur Nitratbelastung. Der Hintergrund: Eine zu starke Überdüngung der Böden stellt eine Belastung für das Grundwasser und die lokalen Ökosysteme dar. In dem Ziel, dies grundsätzlich zu vermeiden, waren sich Bundesregierung und EU-Kommission durchaus einig. Über die Umsetzung wurde allerdings heftig gestritten – auch weil die geplanten Düngebeschränkungen von vielen Landwirten kritisiert wurden. Inzwischen hat auch Deutschland die Regeln in diesem Punkt deutlich verschärft. Das entsprechende EU-Verfahren ruht daher aktuell. Es spricht viel dafür, dass es hier im nächsten Jahr zu einer dauerhaften Lösung kommt. Bei drei weiteren Verfahren hat die Bundesregierung die Umsetzung der EU-Richtlinien den eigenen Angaben zufolge im November dieses Jahres abgeschlossen. Kommt die EU-Kommission zur selben Einschätzung, dürften auch diese Verfahren bald enden.


Wichtige Punkte sind noch ungeklärt

In Sachen Abfall und Verpackungsmüll würde Deutschland dann die EU-Vorgaben größtenteils erfüllen. Die noch zur Umsetzung ausstehenden EU-Richtlinien beschäftigen sich allerdings noch immer mit einer ganzen Reihe von Themen. So geht es beispielsweise um das Dauerthema der Luftverschmutzung mit Stickoxiden und Feinstaub. Aber auch bei der Ausweisung von Schutzgebieten sowie dem Lärmschutz wird der Bundesregierung Nachholbedarf attestiert. Bei rund der Hälfte der Verfahren hat die Kommission inhaltliche Bedenken bezüglich der in Deutschland geplanten Umsetzungen. Hier dürfte es im nächsten Jahr zu weiteren Diskussionen kommen. Die andere Hälfte der Verfahren wurde eröffnet, weil die Umsetzung hinter dem vorgegebenen Zeitplan liegt. Diese Fälle sollten sich recht einfach lösen lassen, indem die Bundesregierung den Themen eine etwas höhere Priorität einräumt und die nötigen Abstimmungsprozesse beschleunigt. Möglicherweise kann so die Zahl der noch offenen Verfahren im kommenden Jahr zumindest ein wenig verringert werden.

Via: Handelsblatt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.