Manchmal kann auch eine eigentlich abgelehnte Klage Rechtsgeschichte schreiben. Dann etwa, wenn die Richter in einem konkreten Fall zwar keinen Grund zum Einschreiten sehen, in der Urteilsbegründung aber neue Standards etablieren. Genau dies könnte nun vor dem UN-Menschenrechtsausschuss passiert sein. An diesen hatte sich Ioane Teitiota aus Kiribati gewandt, nachdem er im Jahr 2015 aus Neuseeland abgeschoben wurde. Seine Argumentation: In seinem Heimatstaat gebe es aufgrund der Folgen des Klimawandels weniger landwirtschaftlich nutzbare Flächen. Außerdem dringe immer öfter Meerwasser in die Trinkwasser-Vorräte ein. Deshalb seien die Inseln nicht mehr bewohnbar und er müsse Asyl in einem anderen Land erhalten. Dieser Logik wollten die Mitglieder des Ausschusses allerdings nicht folgen. Sie stellten fest: Aktuell sind die Bewohnter Kiribatis gut genug gegen die Folgen des steigenden Meeresspiegels geschützt. Foto: Global Warming. The Earth became the newest Waterworld., Andrea Della Adriano, Flickr, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/legalcode Steigende Meeresspiegel könnten das Problem verschärfen Von Interesse ist aber vor allem die Tatsache, dass sich der Ausschuss überhaupt mit den Umständen des Einzelfalls beschäftigte. Denn dadurch wird klar: Grundsätzlich hielten es die Mitglieder durchaus für möglich, dass Klimaflüchtlinge einen Anspruch auf Asyl haben könnten. Nämlich immer dann, wenn die klimatischen Bedingungen in der Heimat das Recht auf Leben bedrohen. In diesen Fällen müssten die betroffenen Personen von anderen Staaten aufgenommen werden. Auswirkungen dürfte diese Entscheidung allerdings erst mittel- bis langfristig haben. Denn aktuell sind die Folgen des Klimawandels noch in keinem Land der Welt so dermaßen dramatisch. In Zukunft könnte sich dies aber durchaus ändern. So verfügt beispielsweise Kiribati nur über rund 800 Quadratkilometer Landfläche. Schon ein leichter Anstieg des Meeresspiegels könnte hier schwerwiegende Folgen haben. Die Bundesrepublik erkennt die Entscheidungen des Ausschuss an Bleibt die Frage zu klären, welche Bedeutung die Entscheidungen des UN-Menschenrechtsausschuss tatsächlich haben. Rein formal überwacht er die Einhaltung des „Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte“. Diesen haben immerhin 172 Staaten weltweit unterzeichnet. Immerhin 116 davon erkennen zudem das Recht einzelner Personen an, sich direkt mit Beschwerden an den Ausschuss zu wenden. Demzufolge müssen diese Regierungen auch die Entscheidungen des Ausschusses anerkennen und diesen Folge leisten. Dies gilt beispielsweise auch für die Bundesrepublik Deutschland. Noch interessanter in Sachen Klimaflüchtlinge aber: Auch Neuseeland erkennt die Entscheidungen des UN-Menschenrechtsausschuss an. Weil zahlreiche Pazifikinseln von steigenden Meeresspiegeln betroffen sein dürften, könnte Neuseeland zukünftig noch öfter von ähnlichen Anträgen betroffen sein. Via: Die Welt Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter