Sie begegnen uns mittlerweile an jeder Ecke: Langatmige Datenschutzerklärungen, die wir theoretisch durchlesen sollten, es aber praktisch so gut wie nie tun. Eher Setzen wir genervt unsere Unterschrift darunter oder klicken das Ding einfach weg. Ein britischer Unternehmer wollte die Sinnlosigkeit der Erklärungen beweisen und hat mittendrin ein Geschenk versteckt. Einfach mal ein paar Seiten durchlesen Drei Monate und 160.000 Besucher später … Wie viele Menschen lesen eine Datenschutzerklärung wirklich durch? Der Steuerrechtler Dan Neidle ahnte sicher die Antwort schon, zumindest war er wohl nicht besonders von den Dokumenten überzeugt. Er erstellte für seine Webseite eine Erklärung mit acht Punkten und dachte sich für Punkt 5 etwas Besonderes aus. Dieser enthielt einen Hinweis zu den Cookies und mittendrin die freundliche Aussage: »Wir senden der ersten Person, die dieses liest, eine Flasche Wein zu.« Die Datenschutzerklärung ging live – und die Wochen vergingen. Niemand meldete sich, während der Besucherzähler fleißig tickte. Nach drei Monaten hatten 160.000 Menschen die acht Punkte offiziell gesehen, dann meldete sich endlich jemand und forderte den Wein ein. Ein teurer, alter Rotwein wechselte den Besitzer Diese Person war allerdings kein normaler Besucher, sondern jemand, der eine eigene Datenschutzerklärung erstellen und sich über den Aufbau informieren wollte. Nur deshalb habe der glückliche Gewinner sich berufen gefühlt, das Pamphlet tatsächlich zu lesen. Neidle reagierte großzügig und versandte einen hochwertigen, zehn Jahre alten französischen Rotwein im Wert von immerhin 40 Euro. Auf X bezeichnete er den Zwang zu diesen Datenschutzerklärungen als reine Geldverschwendung. Es sei »verrückt, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, eine Datenschutzrichtlinie zu haben, obwohl sich niemand darum kümmert oder sie liest.« Überflüssige Regeln soll man abschaffen. In Großbritannien ist genau wie in Deutschland jeder Unternehmer verpflichtet, seiner Homepage eine leicht auffindbare Datenschutzerklärung beizufügen, die festen Richtlinien entspricht. Das gilt für auch für kleine 1-Mann- oder 1-Frau-Firmen Quelle: t3n.de Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter
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