Es dürfte eins der meist geschossenen Fotos weltweit sein: Der Pariser Eiffelturm wird nachts angestrahlt und ergibt dann ein wunderbares Fotomotiv. Doch wer diese Fotos veröffentlicht – beispielsweise auf Facebook oder Twitter – macht sich streng genommen einer Copyright-Verletzung schuldig. Wer also auf der sicheren Seite sein möchte, macht sein Erinnerungsfoto des Turms am besten tagsüber – diese Fotos sind copyrightfrei. Foto: Eiffelturm Paris; CC BY-SA 3.0 (VIA WIKIMEDIA COMMONS) Beleuchtung fällt unter Copyright-Schutz Dies mag etwas verwunderlich erscheinen, lässt sich aber recht einfach erklären. Der Eiffelturm wurde bereits 1889 erbaut und fällt damit aufgrund seines Alters aus der Copyright-Regelung. Die Lichtanlage wurde allerdings erst später installiert – und erfüllt somit noch die Bedingungen des Lizenzschutzes. Man mag dies für rechtliche Haarspalterei halten, die zuständige Behörde „Société d’Exploitation de la Tour Eiffel“ allerdings hat auf ihrer Webseite noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass die Nutzung und Verbreitung von Nachtfotos einer vorherigen Genehmigung bedürfe. Kommerzielle Verwerter im Blickfeld Andernfalls riskieren die Fotografen eine Geldstrafe. Bisher allerdings wurde noch kein Fall bekannt, bei dem es tatsächlich zu einer Ahnung des Vergehens kam. Es dürfte der Behörde auch weniger um Facebook-Posts gegangen sein, als um kommerzielle Verwerter, die beispielsweise Postkarten mit dem Nachtmotiv des Eiffelturms vertreiben. Dennoch erscheint die nun getroffene rechtliche Klarstellung etwas übertrieben. In Deutschland und den meisten anderen Ländern der europäischen Union sind öffentliche Sehenswürdigkeiten vom Copyrightschutz ausgenommen. Berlin-Touristen können also den Fernsehturm bei Tag und Nacht bedenkenlos fotografieren – und diese Bilder auch veröffentlichen. Neben Frankreich haben sich lediglich Italien und Belgien hier noch eine rechtliche Sonderstellung bewahrt. Das Brüsseler Atomium fällt so beispielsweise ebenfalls unter das Copyright. Quelle: Digitaltrends Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter
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