Schon im Juli 2021 will Tesla in Grünheide loslegen – 500.000 Elektroautos sollen von diesem Zeitpunkt an jedes Jahr vom Band rollen. Allerdings soll die neue Gigafactory auf einem Gelände entstehen, das derzeit mit einem dichten Baumbestand aufwartet. Umweltverbände freut das natürlich nicht besonders, einer hat jetzt einen Rodungsstopp bewirkt.


Foto: Forrest, Simon Gehrig, Flickr, CC BY-SA 2.0

Der Stopp ist vorläufig – bis zur gerichtlichen Entscheidung

Noch am letzten Freitagabend standen die Dinge ganz anders: Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte die Eilanträge zum Rodungsstopp abgelehnt, die Arbeiten durften nahtlos weitergehen. Jetzt brachte die Grüne Liga Brandenburg einen weiteren Antrag beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandburg ein – diesmal erfolgreich. Ab Samstagabend dürfen keine Bäume mehr auf dem Tesla-Gelände gefällt werden. Der Stopp ist erst einmal als vorläufig anzusehen, denn das zuständige Gericht verschafft sich damit Zeit, um sich die Sachlage anzusehen und dann über die Beschwerde des Umweltvereins endgültig zu entscheiden. Innerhalb der nächsten drei Tage wäre der gesamte Wald bereits verschwunden gewesen, aus diesem Grund ist nun eine Pause erforderlich.

Rechtsschutzbegehren ist nicht aussichtslos

Das Oberverwaltungsgericht geht nicht davon aus, »dass das Rechtsschutzbegehren der Grünen Liga von vornherein offensichtlich aussichtslos« ist. Es kann also tatsächlich noch dazu kommen, dass Tesla die übriggebliebenen Bäume überhaupt nicht fällen darf. Eine Genehmigung für den Bau des Werks ist ebenfalls noch anhängig, das gesamte Projekt steht also noch auf eher unsicheren Füßen. Ob Tesla sich diese Behinderungen gefallen lässt oder sich vielleicht doch noch einen neuen Standort sucht, bleibt unklar.


Genehmigung wird am 18. März öffentlich erörtert

In dem laufenden Genehmigungsverfahren können bis zum 5. März noch Einwendungen eingereicht werden. Die öffentliche Erörterung ist für den 18. März angesetzt, der Antrag wird geprüft und erst bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen erfolgt die Genehmigung.

Quelle: focus.de

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