Wer bis Ende des Jahres noch ein Elektroauto kauft (bzw. erstzulässt), der profitiert noch von der aktuellen Kaufprämie für Elektroautos. Ab dem 1. Januarr 2023 wird diese Prämie deutlich gesenkt – für Plug-in-Hybride entfällt sie ganz. Wir verraten euch, was 2023 noch wie gefördert wird. So werden Elektroautos 2023 gefördert Bis Ende 2022 profitieren Neuwagenkäufer bei der Neuzulassung eines Elektroautos und Plug-in-Hybrids noch von einer Gesamtförderung von bis zu 9.000 Euro, die aus einem Bundesanteil (dem Umweltbonus) sowie einem Herstelleranteil besteht. Letzterer entspricht der Hälfte des Umweltbonus. Käufer bekommen also 6000 Euro vom Staat und 3000 Euro vom Hersteller. Im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets vom Juni 2020 wurde der Umweltbonus von 3.000 auf 6.000 Euro verdoppelt. Diese staatliche Innovationsprämie fällt nun weg, was nicht nur den Umweltbonus reduziert, sondern sich dementsprechend auch auf die Höhe des Herstelleranteils aus. Ab Januar 2023 gibt es beim Kauf eines batterieelektrischen Autos immerhin noch 4500 Euro. Dazu kommt ein Herstelleranteil in Höhe von 2250 Euro sowie der Anteil an der Mehrwertsteuer in Höhe von 427,50 Euro, was sich zu einer Gesamtförderung in Höhe von 7177,50 Euro statt wie bisher 9000 Euro addiert. Dies gilt für einen Nettopreis des Fahrzeuges bis 40.000 Euro. Bei einem Nettopreis von 40.000 bis 65.000 Euro gibt der Staat noch 300 Euro dazu, was in einem Herstelleranteil von 1500 Euro resultiert. Mit Mehrwertsteuer ergibt sich eine Förderung von 4785 Euro. Ab einem Bruttopreis von 65.000 Euro gibt der Staat dann nichts mehr dazu. Der Stichtag bezieht sich dabei auf die Erstzulassung des Fahrzeugs. Wer sein Elektroauto noch dieses Jahr neu zulässt, der kann also auch 2023 noch die alte Förderung beantragen. Umweltbonus nur noch für private Käufer Hinzu kommt, dass der sogenannte Umweltbonus ab 01. September 2023 nur noch für Privatkäufer ausgezahlt wird – für gewerbliche Käufer ist er dann gestrichen. Das wird sich auf den Neuwagenmarkt auswirken, denn etwa ein Viertel aller Neuzulassungen entfallen derzeit auf Firmen oder Selbstständige. Bestellt man heute einen neuen VW ID.3, so liegt das Lieferdatum frühestens im vierten Quartal 2023. Es wird also bereits jetzt schwierig werden für Unternehmen und Selbstständige, Wagen zu finden, nie noch rechtzeitig vor dem Wegfall der Förderung geliefert werden können – was für eine angespannte Marktlage sorgen dürfte, die auch Privatkäufer zu spüren werden bekommen. Zudem wird der Umweltbonus zum 01. Januar 2024 auch für Privatkäufer noch einmal abgesenkt. Ab diesem Zeitpunkt werden ausschließlich noch Elektroautos bis zu einem Nettolistenpreis von 45.000 Euro förderfähig sein. Der Umweltbonus beträgt dann nur noch 3000 Euro, die Gesamtförderung wird dementsprechend bei 4785 Euro liegen. Auslauf des Umweltbonus und Steuervorteile Der Umweltbonus soll nach Aussage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zudem auslaufen, wenn die bereitgestellten 3,45 Milliarden Euro für 2023 und 2024 im Klima- und Transformationsfond (KTF) ausgeschüttet werden. Allerdings bleibt die wichtigste Fördermaßnahme für den Absatz von batterieelektrischen und Plug-in-Hybridautos weiterhin bestehen: die niedrige Bemessungsgrundlage für die Versteuerung der Privatnutzung von Dienstwagen mit Ladestecker. Bei der Pauschalbesteuerung der Privatnutzung von Dienstwagen als geldwerter Vorteil müssen beim konventionellen Pkw pro Monat Steuern für ein Prozent des Bruttolistenpreises abgeführt werden. Für Elektroautos ab 60.000 Euro Bruttolistenpreis sowie für alle Plug-in-Hybride unabhängig vom Preis ist die Bemessungsgrundlage dagegen halbiert. Bei batterieelektrischen Fahrzeugen unter 60.000 Euro muss nur ein Viertel Prozent versteuert werden. Dieser Steuervorteil entwickelt einen massiven Pull-Effekt, zumal für Elektroautos bis 2030 auch keine KfZ-Steuer abgeführt werden muss. Wie wirkt sich die Höhe der Förderung auf den Markt aus? Subventionen für Elektroautos sind für den Staat in jedem Fall ein zweischneidiges Schwert. Nach Beschluss der Europäischen Union sollen ab dem 01. Januar 2035 nur noch Neuwagen zugelassen werden, die keine direkten CO2-Emissionen verursachen. Der Staat fördert also aktuell das, was gesetzlich verlangt wird. Allerdings haben diese Subventionen den Markt überhitzt. Dass sie nicht die nächsten zwölf Jahre bestehen werden, ist auch klar. Wenn sie nun aber zu schnell und zu radikal gestrichen werden, könnte das den Markt drastisch abkühlen und den Absatz von Elektroautos verlangsamen. Die Autoindustrie steht in den nächsten Jahren also vor Herausforderungen. Denn die Limits der CO2-Flottengrenzwerte verlangen auch bei nicht mehr existenten Förderungen eine stetige Erhöhung des Anteils verkaufter Elektroautos. Noch ist ungewiss, wie sich die Reduzierung der Förderung auf den Markt auswirken wird. Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter
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