Irlands Klimaplan ist eigentlich bereits obsolet. Denn das Land hat sich vor vier Jahren verpflichtet, die Klimaemissionen – verglichen mit dem Referenzjahr 1990 – bis zum Jahr 2050 um achtzig Prozent zu senken. Die Europäische Union hat inzwischen aber das Ziel der Klimaneutralität ausgegeben. Schon aus diesem Grund dürfte die irische Regierung also bald neue Ziele verabschieden müssen. Der alte Plan sorgte nun allerdings auch noch einmal für juristischen Ärger. Dabei ging es nicht um das Ziel an sich – das wurde von den Richtern nicht beanstandet. Allerdings hatte die Regierung vor drei Jahren zusätzlich noch einen sogenannten Fahrplan verabschiedet. In diesem sollte stehen, wie die massive Reduktion der Treibhausgase erreicht werden soll. Dagegen wiederum klagte die Organisation „Friends of the Irish Environment“. Foto: Global Warming. The Earth became the newest Waterworld., Andrea Della Adriano, Flickr, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/legalcode Wie konkret muss und kann ein Klimafahrplan ausfallen? Der Kritikpunkt: Der Fahrplan sei zu allgemein gehalten und enthalte zu wenig konkrete Vorgaben. Dies ist grundsätzlich nicht ungewöhnlich. Denn natürlich ist es nicht möglich, jede Maßnahme bis ins Jahr 2050 schon jetzt detailliert zu beschreiben. Die Regierung verwies daher auch darauf, dass das Dokument lediglich einen Prozess starten solle. Grundsätzlich räumten auch die sieben Richterinnen und Richter des obersten Gerichts ein, dass sich die Regierung hier einen gewissen Handlungsspielraum erhalten können muss. Dennoch urteilten sie: Der Fahrplan ist dann doch ein wenig zu unkonkret geraten. Die Regierung muss nun entweder den alten Fahrplan überarbeiten oder einen komplett neuen verabschieden. Umwelt- und Klimaschutzorganisationen haben dann wiederum die Möglichkeit, erneut zu klagen, wenn sie auch mit dem neuen Fahrplan nicht einverstanden sind. Die Gewaltenteilung wurde neu justiert Denn darin liegt die eigentliche Sprengkraft der Entscheidung: Die Richter beanspruchen für sich das Recht, die Klimaschutzgesetzgebung des Landes zu überprüfen. Der High Court, das oberste Zivil- und Strafgericht des Landes, hatte genau dies noch abgelehnt. Die Richter dort wiesen die Klage zunächst ab und verwiesen auf die Gewaltenteilung. Demnach wäre es alleine Aufgabe der Regierung über Maßnahmen zum Klimaschutz zu entscheiden. Gegen diese Entscheidung wiederum legten die Klimaschützer Revision ein und bekamen schließlich Recht. Das jetzt gefällte Urteil kann nun nicht mehr angefochten werden. Irland ist zudem nicht das einzige Land, in dem die Justiz ein Mitspracherecht einfordert. So wurde die niederländische Regierung vor einigen Jahren vom Obersten Gerichtshof verpflichtet, die eigenen Klimaziele ambitionierter zu gestalten. In Deutschland gab es bisher hingegen noch keinen vergleichbaren Fall. Via: Klimareporter Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter
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