Grundsätzlich sind die Vorschriften in Sachen Naturschutz in der Europäischen Union in den letzten Jahren deutlich verbessert worden. Allerdings hakt es teilweise noch bei der Umsetzung. Denn dafür sind die einzelnen Mitgliedsstaaten verantwortlich. Aber nicht alle Regierungen räumen dem Thema höchste Priorität ein. Mit der neu verabschiedeten EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 wurde nun aber noch einmal der Druck erhöht, endlich auch konkrete Erfolge vorweisen zu können. Die EU-Kommission verliert daher so langsam die Geduld. Zu spüren bekommt dies unter anderem die Bundesregierung. Denn diese wurde nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Der Vorwurf: Deutschland setze die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie nicht vollständig um. Diese wurde eigentlich verabschiedet, um natürliche Lebensräume zu erhalten sowie wilde Tiere und Pflanzen zu schützen. Grundsätzlich verfolgt auch die Bundesregierung diese Ziele. Die Erfolge der Schutzmaßnahmen lassen sich nicht überprüfen Doch schon seit vielen Jahren gibt es Streit um die korrekte Umsetzung. So wurde bereits im Jahr 2015 ein entsprechendes Strafverfahren der EU-Kommission eingeleitet. Anschließend gelang es den deutschen Beamten offensichtlich nicht, die Vorwürfe nachhaltig zu entkräften. Gestritten wird unter anderem über die Ausweisung von Naturschutzgebieten. Nach Ansicht der EU-Kommission müssten in Deutschland deutlich mehr Gebiete unter Schutz gestellt werden als bisher. Die Bundesregierung sieht dies naturgemäß anders. Streit gibt es aber auch um die schon vorhandenen Naturschutzgebiete. Konkret geht es um sogenannte „detaillierte und quantifizierte Erhaltungsziele“. Vereinfacht ausgedrückt, reicht es aus Sicht der Kommission also nicht, einfach nur Naturschutzgebiete auszuweisen. Stattdessen müssten damit auch nachvollziehbare Ziele verknüpft werden. Diese lassen sich dann regelmäßig überprüfen, um die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu kontrollieren. Der Streit schwelt schon seit mehr als zehn Jahren Genau dies scheint in Deutschland aber nicht gewollt zu sein. Zumindest beklagt die EU-Kommission, dass weder die einzelnen Bundesländer noch die Bundesregierung entsprechende Ziele verabschiedet hätten. Dies wiederum stelle die Qualität und Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen in Frage. Eine rein zeitliche Verzögerung bei der Umsetzung scheint zudem ausgeschlossen zu sein. Denn teilweise sind die entsprechenden EU-Vorgaben schon vor mehr als zehn Jahren in Kraft getreten. Dies sollte eigentlich genug Zeit sein, um vernünftige Zielsetzungen zu verabschieden. Nun aber sind zunächst die Richter am Europäischen Gerichtshof am Zug. Diese müssen entscheiden, ob die Vorwürfe der Klageschrift berechtigt sind. Bejahen sie dies, drohen Deutschland hohe Strafzahlungen. Ganz neu ist die Situation für die Bundesregierung allerdings nicht. Alleine in der Umweltpolitik laufen aktuell 14 EU-Verfahren gegen das größte Mitgliedsland. Hier drohen weitere Strafgelder. Via: Der Spiegel Teile den Artikel oder unterstütze uns mit einer Spende. Facebook Facebook Twitter Twitter WhatsApp WhatsApp Email E-Mail Newsletter
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